Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 442)
- Language
- German
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M) „Die hierortige bürgerliche Schneiderzunft bittet um gnädigsten Schutz wider die so sehr überhand genommenen Beeinträchtigungen durch Pfuscher und Winkelarbeiter." Auf die Zusicherung einer Assistenzbeistellung durch den Magistrat antwortet die Zunft: „Obwohlen dieses ganz in der Ordnung ist, so ist es doch bey weitem nicht ausgiebig und zureichend, solche tiefst eingewurzelte Mißbräuche und Beeinträchtigungen nur in geringstem zu dämpfen am wenigsten aber zu beseitigen, wenn nicht mit anderen kräftigeren Mitteln zur Handhebung der zünftlichen Ordnung und zum Schutz des steuernden Bürgers diesen Unfügen begegnet werde. Denn es ist nicht möglich stäts alle Schlupfwinkel solcher versteckter Gewerbsstöhrer zu durchkriechen und wenn solche dennoch von Zeit zu Zeit betreten werden, so treiben selbe doch wieder ... ihr Unwesen fort... Durch solche Winkelarbeiter wird der steuernde Bürger erwerbs- und Nahrungslos.44 Sie nennen acht Störer mit Namen, „nebst noch anderen mehreren, und unzähligen sich in das Schneidergewerbe einmischenden Frauenzimmern44. Reg. Handel u. Gewerbe v. 1817 (Proß. St. A.). 31) Ebenda, 1817, 1818 (Proß. St. A.). 35) Ebenda, 1819 (Proß. St. A.). 36) Ebenda, 1820 (Proß. St. A.). 37) „Die Zahl der bestehenden Meister ist für Proßnitz auf das höchste übersetzt, das fast nicht möglich sein wird, einer wegen dem anderen zu leben, obschon einige Meister in einer Zeit etwelche Stücke Arbeit zusammenbekommen, so dauert solches nicht das ganze Jahr, und der größte Theil der Zunft muß erwerbslos mit seiner Familie schmachten, und sein Fortkommen ehlendig durchbringen, weil von die Pfuscher und andere Winkelarbeiter die Arbeit die ihnen zukommen sollte, ausgelofen und vom Munde abgenommen wird.44 Ebenda, 1820 (Proß. St. A.). Das Kreisamt, belästigt durch die ununterbrochenen Rekurse der Zunft, charakterisiert sie (1820): „Die durch ihre boshafte Widerspenstigkeit bekannte Schneiderzunft.44 Als (1821) ein Geselle von der Wanderschaft zurückkommt und sich nicht gleich bei der Zunft meldete, beschwert sich diese beim Magistrat (1821) „... und nur mit Fuschen und Stehrerey sich erhielte, als wenn er einem Meister aus der Verlegenheit in der notwendigsten Zeit geholfen hätte44. Ebenda, 1821 (Proß.' St. A.). „Nebst denen 40 Eincorporierten Meistern, werden verschiedene Frauenzimmer und Pfuscher hier geduldet, welche sich mit Kleidermachen beschäftigen44, klagen sie an anderer Stelle (1821). **) Gegen jede Betätigung, die der Zunft zum Nachteil gereichen könnte, erbittet sie Schutz. Z. B. bittet sie (1822) „um gnädigen Schutz wider die allzuhäufige Verheurathung fremder Gesellen44, weil sich diese als Pfuscher in Proßnitz niederlassen könnten. (Einreichs-Raths-Prot. in pol. v. 1822.) Ein alter Meister, der den Erwerbssteuerschein auf seinen Gesellen umschreiben ließ, da er selbst nicht mehr arbeiten konnte, muß sich von der Zunft belangen lassen, denn „... der Meister gibt selbst dem Pfuscher Unterschlupf und machet sich bei der Zunft sträflich44. (Reg. Handel u. Gewerbe v. 1822). Allerdings hielt dieser Geselle selbst wieder Gesellen und arbeitete auf freie Hand. Jedes Gesuch um eine Meisterstelle sendet die Zunft an den Magistrat mit der ständigen Phrase zurück: „Bürgerliche Schneiderzunft bittet ehrfurchtsvoll Ein löbl. Magistrat möchte gnädigst geruhen, wo möglichst die Zunft in Schutz zu nehmen und gegenwärtigen Meisterwerber, da keine Stelle für diesmal erledigt seye zur ferneren Gesellenarbeit Vorbescheiden.44 1824 bestanden bereits 42 Meisterstellen, dann „8 verheiratete Gesellen welche auch trachten sich mit Pfuschen zu erhalten, mehrere andere Pfuscher und Frauenzimmer, welche alle die Arbeit denen Meistern auslaufen und abnehmen44 (Reg. Handel u. Gewerbe v. 1824). (Proß. St. A.) In demselben Jahre bittet die Zunft „gehorsamst Ein löbl. Magistrat möchte der Zunft gnädigen Schutz gewähren, wider die anhäufenden Pfuscher und Pfuscherinnen44. Der Magistrat stellt „ämtliche Assistenz44 bei um die Wohnungen der Störer eventuell mit Gewalt öffnen zu lassen, alles auf verbotene Arbeit hin oder auf das Vorhandensein von Handwerkszeug durchsuchen zu lassen; Truhen, Koffer und Schränke durften sogar von einem der Visitation beiwohnenden Schlossermeister geöffnet werden. Ebenda, 1824. (Proß. St. A.) 438