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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 441

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 441)
Language
German
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M) So sagt die Zunft in einem Abweisungsbefund im Jahre 1808: „Die Nahrangsquelle der einzelnen Zunftglieder unbedeutend sind, in deme allhier schon 81 Meister nebst bey sich eben so viele oder mehrere Juden Schneider, und gegen 18 andere Pfuscher aufhalten, wodurch Mangel an Arbeit herrschet, und wirkliche Meister durch diesen Umstand gonötiget werden, in anderen Wegen ihren äußerst dürftigen Nahrung zu suchen... Befinden sich in der hiesigen Stadt nur 560 Häuser (es gab aber zu dieser Zeit schon 680 Häuser; diese Angabe ist auch vom Kreisamt als unrichtig beanständet worden. B. H.) und die Anzahl der befugt- •und unbefugten Schneider Individuen beläuft sich auf 80, folglich entfallen auf einen Schneider im Durchschnitt sechs Häuser, wie ist es aber möglich; daß bey gegenwärtigen Theuerungsumständen und Nahrungs Lasten, Zeiten, wo man nur die dringendsten Bedürfnisse befriediget, hievon ein Schneider leben könne.44 „Sind auch in Proßnitz gegen 300 Bauern ansässig, die nicht bürgerlich gekleidet gehen..." „Daß die hiesige Schneidermeister nur bestellte, keineswegs aber Jahrmarkt arbeiten verfertigen, falglici keineswegs einen Fond benötigen... diesem nach ist es eine ausgemachte Sache, daß nur aus Mangel an Arbeit mehrere Meister einen anderen Nahrungszweig als Polizey, Nachtwächter, Thorwartier und Trögeier Verdiensten nachgehen und die Profession darniederliegen lassen müssen, weil sie ihnen und ihren Familien den Unterhalt nicht verschaffet." Registratur: Handel u. Gewerbe v. 1808 (Proß. St. A.). 23) 1809 beschwert sich z. B. die Zunft an das Kreisamt: „Aus den dem Bewerber als Pfuscher abgenommenen Kleidungsstücken ersichtlich ist, daß derselbe keine hinreichende Kenntnisse von der Profession besitze." „Mehr als 20 Kristen nebst mehreren Juden und Soldaten in dem Gewerbe pfuschen und ihre Nahrung daraus schöpfen." Reg.: Handel u. Gewerbe v. 1809 (Proß. St. A.). In einem anderen Fall ersucht ein Geselle krankheitshalber bei seiner Mutter zu Hause und nicht in der Werkstatt eines Meisters arbeiten zu dürfen. Hiezu äußert sich die Zunft (1816): „Es ist eine ganz besondere Erscheinung und Begehren, daß ein Geselle Arbeiten außer einer Meisterwohnung zu verfertigen ansinnet. Denn diese Begünstigung soll nur ein Deckmantel seyn, um seine Pfusebereyen unvermerkter und ungeahndeter ausüben zu können, wovon sich die Zunft bereits früher hinlänglich überzeugte... Aber daß er dieses sein Unglück *dazu benützen solle, der Zunft durch Gewerbstöhrung nachtheilig zu sein, kann doch nicht geduldet werden... Denn es ist einmal erwiesen, daß er auf Kosten dieser ihm stillschweigend zugestandenen Begünstigung sündigte, und mehr für sich, als seinen ihn unterstützenden Meister arbeitete." Registratur: Handel und Gewerbe v. 1816 (Proß. St. A.). 24) Gewerbs-Buch 1796—1839 (Proß. St. A., A. III. 17). 25) Vgl. auch Kopetz, a. a. O. I., S. 66 f. 28) Bei einer der vielen Abweisungen äußert sich die Zunft folgendermaßen (1816): „So ist doch vielmehr erweislich, daß er auch ohne Meisterrecht die Zunft als Pfuscher oder Stöhrer zuwider aller zünftlichen Ordnung und gesetzwidrig beeinträchtigte, und er selbst dieses herabsetzenden Prädicats eines Pfuschers wegen (mach seinem eigenen Ausdruck:) die veranlassende Ursache war, das wider ihn die gesetzlich vorgeschriebene gerichtliche Assistenz, die er zur Herabwürdigung eines löbl. Magistrats eine executive Thor wartler Gerichtsbarkeit zu schildern sich erlaubt, gebraucht werden mußte." In einem anderen Fall antwortete die Zunft dem Magistrat, der ihr die Abweisung eines Meisterwerbers vorhält: „... indem gerade diese Profession nicht nur durch eine Menge versteckter Pfuscher, sondern auch durch eine Vielzahl von Frauenzimmern, drückend beeinträchtigt wird, so daß ein großer Theil der Meisterschaft aus Mangel an Erwerb hungern und elend darben muß." Reg.: Handel und Gewerbe v. 1816 (Proß. St. A.). 27) Slokar, a. a. 0., S. 74. 28) Gubernilrekurse erfolgten in den Jahren 1824, 1825; Hofkammerrekurse: 1817, 1818, 1819 etc. Vgl. Reg. d. Schneiderzunft v. 1817, 1818, 1819; Reg.: Handel u. Gewerbe v. 1824, 1825 (Proß. St. A.). 29) Reg.: Handel u. Gewerbe v. 1820, 1821, 1822, 1823 (Proß. St. A.). ao) Reg. d. Schneiderzunft v. 1818; Reg. Handel u. Gewerbe 1822 (Proß. St. A ). M) Reg. Handel u. Gewerbe v. 1820; Reg. d. Schneiderzunft v. 1821 (Proß. St A.). 32) Reg. Handel u. Gewerbe v. 1820 (Proß. St. A.). 437

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