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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 422

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 422)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1428-2645771
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„Mäntel, Kaputröcke, feine Fräcke, lederne Beinkleider, Hirschlederne gelbe Beinkleider ohne Laschen für 23 fl. und ein paar schwarz gefärbte Zackellederne Knabenbeinkleider für 2 fl. 30 kr.a gekauft; für eine kleine Handlung ein recht wohl assortiertes Lager. Seine Stelle als Aushelfer im väterlichen Geschäft scheint Moses M. aber nicht genügt zu haben, denn schon 1822 erhielt er auf sein Ansuchen „eine Litt. C. Waarenhandlungsbefugnis"117), das war die Befugnis zur Errichtung einer Spezereiwarenhandlung im Ghetto. Diese Handlung wurde aber wahrscheinlich von seiner Frau versehen, während er sich wieder, und zwar auf eigene Faust, dem Handel mit alten Kleidern zuwandte. Er erhält eine Befugnis zur Führung einer Altkleiderhandlung und zahlt ebenso wie sein Vater den Mindestsatz, d. i. 3 fl. an Erwerbsteuer118). Wenige Jahre später (1837) fordert er um die Befugnis zum Handel mit Federn an, behält aber auch das Altkleidergeschäft, das er nunmehr mit einem ausgewiesenen Fonds von 30 fl. C. M. führte119). Das Altkleidergeschäft scheint gut zu gehen, denn Moses Mandl errichtet, durch die äußerst beschränkten Raumverhältnisse und den fühlbaren Mangel an Handelsgewölben, die die räumliche Vergrößerung einer gutgehenden Handlung hinderten, dazu veranlaßt, eine „Filiale". 1838 heißt es von einer Proßnitzer Handelsjüdin, die einen Laden „unterm Rathause" innehatte: „Verkauft alte Kleider für Moses Mandles"120). Trotzdem er bei jeder sich bietenden Gelegenheit alte Röcke und andere Kleidungsstücke ankaufte121), scheint er sich damals bereits auf den Handel mit neuen Kleidern neben den alten verlegt zu haben, denn 1841 läuft die Klage eines Tuchmachers aus Humpoletz in Böhmen ein, der ihn auf einen Betrag von 35 fl. 52 kr. C. M. für auf Brünner Märkten abgenommene Tücher belangt122). Wenige Jahre später (1843) finden wir ihn aber wieder unter denjenigen Proßnitzer Handelsjuden angeführt, die einen Altkleiderhandel führen und nicht mehr als 3 fl. Erwerbsteuer zahlen123). Es liegt daher auch die Vermutung nahe, daß das Tuch nicht für den Bedarf der eigenen Handlung, sondern vielleicht für diejenige seines Sohnes Mayer (Moritz) gekauft worden war. Der älteste Sohn Moses Mandels, Mayer, war 1820 geboren (t 1888). Nachdem er zuerst in der Altkleiderhandlung seines Vaters tätig war, sucht er 1843 um die Kleinhandelsbefugnis für neue und alte Kleider an, erhält sie auch und zahlt, wie sein Vater, den Mindestsatz an Erwerbsteuer123). Bevor er 1847 heiratet, richtet er an das Plumenauer Oberamt folgendes Ansuchen: „Bei dem Umstände, daß ich als Familiant zur Ehe schreiten und einen Nahrungserwerb mir verschaffen will, blos einen redlichen Handel zu treiben gedenke, habe ich das Ansinnen mir einen Getreidehandel mit einem Betrieskapital per 100 fl. C. M. zu 418

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