Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 421)
- Language
- German
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durfte, um diesen alten, kräftigen Handel in ganz kurzer Zeit zu einer ebenso kräftigen, widerstandsfähigen und blühenden Industrie überzuleiten. Wir wenden uns dieser Persönlichkeit zu, der es vorbehalten war, das Werk zu vollenden. Sein Vorfahre, der Proßnitzer Familiant Abraham Mandl (f 1836), der 1789 die 318. Familienstelle erhielt111), führte ebenso, wie viele andere Famiiianten dieses Ghettos, eine Altkleiderhandlung, wobei er den Handel mit umgearbeiteten Montourstücken bevorzugte. Sein Geschäft war nicht bedeutend, jedenfalls gehörte er nicht zu jenen Großhändlern mit alten Monturstücken, die alte und neue Uniformen wagenweise direkt aus den Ökonomie-Kommissionen bezogen. Er gehörte zu jenen Kleinhändlern, die nicht mehr als 3 fl. an Erwerbsteuer entrichteten112). Es war dies der kleinste Steuersatz, der vorgeschrieben werden konnte. Abraham Mandl hatte einen 1792 geborenen Sohn, Moses Mandl (f 1862); er erhielt im Jahre 1814 die 272. (unter den dreihundertachtundzwanzig) systemisierte Familienstelle der Proßnitzer Judengemeinde113). Er versuchte sich, gleich anderen jungen Handelsjuden, auf den verschiedensten Gebieten des Ghettohandels. 1817 handelte er mit alten und neuen Schuhen auf Jahrmärkten; da aber der Handel mit neuen Schuhen nur Schuhmachermeistern vorbehalten war, wurden ihm anläßlich eines Jahrmarktes von der Proßnitzer Schusterzunft fünf Paar neue Schuhe konfisziert114). Nun wandte er sich dem Schnittwarenhandel zu, besuchte Märkte wie die übrigen 134 Schnittwarenhändler seines Ghetto115), scheint aber auch an diesem Handel keinen Gefallen gefunden zu haben, denn 1820 finden wir ihn in der Handlung seines Vaters, in der er wahrscheinlich auch tätig gewesen war, bevor er einen eigenen Handel begonnen hatte. Anläßlich der Untersuchung, in die 1820 der Nikolsburger Trödler und der Neu-Raußnitzer Judenschneider wegen bei ihnen vorgefundener neuer Militärmäntel verwickelt wurden, wurde auch Moses Mandl einvernommen, denn die beiden Altkleiderhändler hatten anläßlich des Proßnitzer Jahrmarktes ebenso in der Handlung seines Vaters Abraham, als auch in den anderen Trödelläden ihre Vorräte an Waren ergänzt und es bestand der Verdacht, daß die neuen Militärstücke bei einem Trödler des Proßnitzer Ghetto erkauft sein könnten. Bei dieser Einvernahme sagte Moses Mandel aus116): „Ich heiße Moises Mandles, 28 Jahre alt, von Frößnitz gebürtig, jüdischer Religion, verheurathet, nehre mich bey meinem Vater Abraham Mandles als Aushelfer in seinem alten Mondur Kleidungsstücken Verkehr/' Der Nikolsburger Trödler hatte in der Handlung des Abraham M. wohl keine neuen Militärmäntel, hingegen alte Kleidungsstücke, u. zw. 417