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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 417

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 417)
Language
German
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IRI
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gesetzt"). Beinahe alljährlich werden von der Obrigkeit neue Handelsbefugnisse für den Kleinhandel100), aber auch für den Handelsbetrieb in größerem Format mit alten Kleidern erteilt. Im Jahre 1848 gab -es schon eine ganze Gasse im Ghetto, die beinahe ausschließlich Kandelsgewölbe von Altkleiderhändlern beherbergte: „Die sich im Kirchengassel befinden, sind die Meisten alte Kleiderhändler"101). Einen besonderen, und zwar den bedeutendsten Zweig des Altkleiderhandels bildete der Handel mit Monturstücken, auf den wir um die Mitte des 18. Jahrhunderts gestoßen sind. Trotz der vielfachen Verbote, die ihn beschränkten, breitete er sich immer mehr aus, sowohl was die Anzahl der Handlungen betraf, die sich ausschließlich dieser Spezialität widmeten, als auch in bezug auf den Umfang dieses Geschäftes. Dic-ser Handelsbetrieb war auch insofern komplizierter als der einfache Altkleiderhandel, weil die alten Monturstücke erst zu zivilen Bekleidungsstücken umgearbeitet werden mußten, was entweder schon am Orte der betreffenden Montur-Ökonomie-Kommission geschah oder erst im heimatlichen Ghetto. Diese Kleidungsstücke, die sehr billig ausgeboten wurden, waren beinahe ausschließlich für die wenig vermögende Landbevölkerung bestimmt und bei der Umarbeitung wurde gleich darauf Bedacht genommen; unterschied sich ja die bürgerliche Kleidung grundlegend von derjenigen der Bauernschaft. Da bei den Änderungen und Umarbeitungen auch alte Leinwanden benötigt wurden, die sonst mühsam durch Hausierer zusammengekauft werden mußten, finden wir vom Beginn des 19. Jahrhunderts an Proßnitzer Trödler auch bei solchen Lizitationen, bei denen es diese Artikel in großen Mengen zu den niedrigsten Preisen zu erwerben gab. So wurde z. B. im Jahre 1802 zwischen dem Olmützer Stadtquartieramt und drei Proßnitzer Trödlern als Meistbietenden ein Vertrag auf Abnahme von unbrauchbaren und abgenützten „Bettfournitouren", d. s. „Abfälle und Auswürfe von Leintüchern, Decken von Hallina, Strohsäcken, Kopfpolstern und von Überzügen deren Winterdecken" errichtet. D^r Zentner dieser alten, zur Umarbeitung alter Uniformen aber sehr gut verwendbaren Leinwand kostete 3 fl. 30 kr.102). Solche Lizitationen fanden beinahe alljährlich statt und wurden immer von jüdischen Trödlern der verschiedenen mährischen Ghetti aufgesucht. Es war die einfachste Art, sich diese notwendige Zubehör in den erforderlichen großen Quantitäten zu beschaffen. Später erst, nachdem diese Art, sich mit den erforderlichen Vorräten an alten Uniformen und Leinwanden einzudecken, schon durch lange Zeit von den Proßnitzer und anderen jüdischen Trödlern gehandhabt wurde, kam (1806) eine Verordnung des Hofkriegsrates, die besagte: „Die bey den Montours-Commissionen sich ergebenden Manipulations-Abfälle und die alten unbrauchbaren Sorten sind im Wege der Licitation mittelst Con- 413

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