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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 415

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 415)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1421-2645764
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werden mußten, von Landmeistern gearbeitet91). Um Mißverständnissen vorzubeugen, sei betont, daß aus den Büchern der „Reiehszunft44 ersichtlich ist, daß die meist sehr armen wirklichen jüdischen Gewerbetreibenden, die auch regelmäßig als Almosenempfänger der Zunft auftreten, wirklich in ihren Werkstätten arbeiteten, jüdische Lehrlinge und Gesellen beschäftigten, die aus vielen mährischen Gemeinden, oft auch aus Galizien92) kamen. Diese jüdischen Meister waren wahrscheinlich auch die Initiatoren all der lächerlich anmutenden, von den christlichen Zünften übernommenen Äußerlichkeiten, wie Zunftfahne usw. An vielen Stellen finden sich aber reiche Händler, die zur Betreibung ihres Handels ein Meisterzeugnis benötigten und nach Vorlegung eines nicht von ihnen gefertigten Meisterstückes in wenigen Tagen die Phasen des Lehrlings und Gesellen durchliefen, um schließlich als Meister registriert zu werden. Auch hier, wie im Falle der Plumenauer Zunft handelte es sich um Akte der Notwehr und Erhaltung des Handelsbetriebes. Wurde zum Betrieb einer ausgedehnten Kleiderhandlung die Beibringung eines Schneidermeisterzeugnisses durch die österreichischen Gewerbegesetze zur Bedingung gemacht, so mußten Mittel und Wege gefunden werden, diese Zeugnisse so rasch als möglich beizustellen, ohne den Handelsbetrieb zu unterbrechen. Und das geschah sowohl im Falle der Plumenauer Schneiderzunft, als auch der jüdischen „Reichszunft in Proßnitz". Noch im selben Jahre berichtet die Olmützer Handelskammer93) über .,die in lezter Zeit üblich gewordenen Reihenzünfte so wie auch die vielfach errichteten Winkelzünfte44 und wendet sich, einem freieren Gewerbebetrieb das Wort sprechend, gegen diese „Hauptursachen der eingerissenen Übelstände". Die „Reichzunft" hatte im Jahre 1859, ebenso wie die christlichen Zünfte, zu existieren aufgehört (obwrohl sie noch 1860 in die Zunft aufnahm) und wurde mit ansehnlichem Kapitalbesitz in eine wohltätige Stiftung umgewandelt. Als Meister einer eigenen Zunft waren die jüdischen Kleiderhändler den christlichen Zunftschneidern vollkommen ebenbürtig. Sie genossen jetzt mehr Rechte als früher. So mußten z. B. im Jahre 1856 einem Pfuscher vom Lande (Wrahowitz), bei dem Haussuchung von der Schneiderzunft gehalten worden war, die in Arbeit befindlichen Kleidungsstücke zurückgegeben werden, nachdem er beweisen konnte, daß er nicht auf eigene Rechnung, sondern auf die des Proßnitzer Juden Mayer Fischhof arbeitete, und Mayer Fischhof war Meister der Reichszunft in Proßnitz94). Die Proßnitzer Kleiderhändler besuchten die Jahrmärkte von Brünn, Olmütz und Troppau, die Wochenmärkte der königlichen Städte, und führten auch eifrigen Handel in den Gewölben der Judenstadt. Die christliche Schneiderzunft fühlt endlich die Überlegenheit dieser Kon- 411

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