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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 411

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 411)
Language
German
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IRI
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keineswegs aber Jahrmarkt arbeiten verfertigen"; die Kauf Schneiderei war ein Monopol des „Judenschneiders44. Während sich im folgenden Jahre die Schneiderzunft wieder über die Anzahl der Judenschneider beschwert75), erhalten die „jüdischen Beinkleidschneider44 im Jahre 1810 durch ein Hofdekret die ausdrückliche Erlaubnis, lederne Beinkleider (Steppenarbeit) auf Handschuhmacherart zu betreiben und zu verkaufen, nur die Betreibung „zwei gleicher Gewerbsbefugnisse (wird) nach den bestehenden Gesetzen verboten4476). D. h., daß diejenigen jüdischen Schneider, die sich mit der Anfertigung (in eigener Person oder nicht) von Lederhosen befassen, den Handschuhmachern gleichzusetzen seien und nicht nebenbei auch mit Kleidungsstücken aus Tuch, Baumwolle usw. handeln dürfen. Tatsächlich finden wir im Proßnitzer Ghetto alsbald jüdische Händler und Gewerbler, die sich „jüdische Handschuhmacher44 nennen und ausschließlich mit Lederhosen, dieser alten Spezialität des mährisch-jüdischen Kleiderhandels, Märkte beziehen77). Während, wir aus den früheren Untersuchungen wissen, daß ländliche, später auch städtische Pfuscher für die jüdischen Händler Arbeit in Lohn verrichtet haben, erfahren wir nun (1820), daß es selbst unter den zünftigen Stadtschneidern etwelche gegeben hatte, die für die „Gewölber" der Juden nähten. So motiviert die Schneiderzunft die Ablehnung des Meisterrechtsgesuchs eines Schneidermeistersohnes folgendermaßen78): „Derselbe seiner Gesellen Jahre bloß bey seinem Vater Tk. K. arbeitete, und dieser nur mit solcher Juden arbeit, die zum Verkauf in die Gewölber bestimmt war, sich begnügen mußte, wodurch er keinen Vortheil der Professionskenntnisse gewinnen konnte" Auch sonst schien die Schneiderzunft nicht Viel von der Qualität der von den „Judenschneidern44 verkauften Kleider gehalten zu haben und weist als besonders gravierend noch auf den Umstand der besonderen Billigkeit dieser Kleider hin: „weil sie das Publikum mit schlechter Arbeit, dagegen aber sehr wohlfeiler versehen4479). Diese gerügte Billigkeit bildete aber, ähnlich wie heute noch, den eigentlichen, den Hauptanreiz zum Ankauf der fertigen Kleidungsstücke. Auch die versteckten Anklagen gegen die Landschneider, „welche mit vielem Aufsehen ihre Arbeit herum ganz frey die Gassen der Stadt durchlaufen, (und) die Arbeit an sich ziehen4480), gelten offenbar den jüdischen Kleiderhändlern und Meistern der Plumenauer Landzunft. In welchem Maße in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts der jüdische Kleiderhandel unter den Bewohnern des Proßnitzer Ghettos getrieben wurde, können wir aus der Tatsache ersehen, daß in dem Jahrzehnt von 1825 bis 1835 nicht weniger als neunzehn jüdische Kleiderhandelsbefugnisse von der Plumenauer Obrigkeit verliehen* wur- 407

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