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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 408

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 408)
Language
German
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IRI
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seine Braut mit einigen verfertigten Kleidungsstücken in die Häuser der Stadtbürger und versucht, sie an das Hausgesinde abzusetzen, wenn er Geld benötigt (1803); es war ein Kleiderhandel, der kaum den Namen verdient67). Die jüdischen Gewerbler waren ebenso kapitalschwach und ähnlich wirtschaftlich orientiert, wie ihre christlichen Gewerbegenossen. Aber es gab auch eine Kategorie jüdischer Handeltreibender, die zwar unter der irreführenden Bezeichnung „Judensehneider" auftrat, trotzdem aber mit der selbständigen Ausübung des Schneiderhandwerks nichts zu tun hatte. Wir stießen schon in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts auf sie und erfuhren, daß diese „Judenschneider" mitunter zu den reichsten Gliedern des Proßnitzer Ghettos gehörten, große Lager verschiedenster Tuche und Leinwanden führten und im Verlag durch ländliche Pfuscher, manchmal durch jüdische Schneider (der ersten Kategorie) Kleider auf Vorrat anfertigen ließen, mit denen sie dann auf Märkten und im Ghetto selbst schwungvollen Handel trieben. Dies waren, .es kann nicht oft genug wiederholt werden, jüdische Händler, die absichtlich eine schützende Bezeichnung wählten, um die Rechte und Privilegien, die denjenigen Juden, „die sich einem Handwerkh widmen wollten", verliehen wurden, mitgenießen zu können. Und das taten sie wiederum nur deshalb, weil sonst die Widerstände, auf die sie beim Handel mit neuen Kleidern (die nicht „Kaufmannsgut" darstellten) von Seite der christlichen Zünfte gestoßen waren, nicht zu besiegen gewesen wären. Bei allen Verordnungen und Patenten, die sich auf den jüdischen Kleiderhandel im 17., 18. und 19. Jahrhundert bezogen, war immer darauf hingewiesen worden, daß wohl mit Kleidern Handel getrieben werden dürfe, aber nur mit „den von Juden gefertigten44. Deshalb erschienen bisher und auch weiterhin die reichen jüdischen Kleiderhändler immer unter der Maske des „Judenschneiders", die es ihnen erst möglich machte, ihren Handel mehr oder weniger ungestört zu führen. Deshalb haben wir auch bis jetzt der auf die Juden Bezug - habenden Gewerbegesetzgebung unsere besondere Aufmerksamkeit geschenkt; denn unter dem Schutz dieser jüdischen Gewerbegesetze verfolgte der jüdische Kleider h ä n d 1 e r seinen Handelsbetrieb. Es ist dies eine Ausnahmserscheinung — ebenso wie der Kleiderhandelals solche angesehen wurde. Nur bei s e i n e r Ausübung war der jüdische Händler gezwungen, derart verwickelte Wege zu gehen. Auch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sehen wir ihn den von dem jüdischen Gewerbler eingeschlagenen Weg folgen. Diesem war es gelungen, in die Plumenauer Landzunft als Schneidermeister aufgenommen zu werden, aus welcher Tatsache sich auch für den Handel insoweit Vorteile ableiten ließen, als ein Landmeister seinen 404

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