Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 405)
- Language
- German
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Wir haben uns bis jetzt eingehend mit dem Zunftschneider und seinem Kampf gegen Pfuscher und Juden während der ersten sechs Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts beschäftigt. Nun wenden wir uns dem Judenschneider im Proßnitzer Ghetto zu, über den die Zunft so oft wegen „Beeinträchtigung der Nahrung" geklagt hatte. Im Jahre 1828 sagte die Plumenauer Obrigkeit, daß sich „die minder bemitteltere (Klasse) durch den Betrieb verschiedenerley Handwerkes (ihren Erwerb) sichert" und stellt diese Gruppe des Ghettos zwischen „die vermögendere Klasse" und „die ganz arme"51). Wenige Jahre später (1829) berichtet die Herrschaft über die Ursachen des geringen Gewerbebetriebs unter den Juden: „Den Hauptnahrungszweig macht der Handel aus und die Ursache davon ist, daß diejenigen der jüdischen Jugend, welche dem Handwerk gewidmet werden wollen, bei den christlichen Meistern keine Aufnahme finden"52). Immerhin können „5 Schneider, 2 Kappelmacher, 2 Schuster, 2 Pusamentierer, 5 Glaser, 1 Goldarbeiter und 6 Fleischhacker" in der Rubrik: „Anzahl der Professionisten und welcher Gattung?" genannt werden. Trotzdem also Kaiser Joseph II. den Juden ausdrücklich gestattet hatte, bei christlichen Meistern in die Lehre zu treten, machten die letzteren von der vorsichtigen Formulierung Gebrauch: „welches jedoch nicht dahin zu deuten ist, als wollten Wir Juden und Christen darinnen einigen Zwang auferlegen", und nahmen keine jüdischen Lehrlinge an. Der sehr spärliche Handwerkernachwuchs des Ghettos, der gewöhnlich von „unehelicher Geburt und sehr arm"53) war, hatte also nur die Möglichkeit bei den jüdischen Meistern zu lernen, und derer gab es nicht viele. Diese einzige Errungenschaft, die das Toleranzpatent Josephs II. den Juden auf gewerberechtlichem Gebiete gebracht hatte, konnte also nicht ausgenützt werden. Hingegen wurden die Verbote, die von früheren Verordnungen herrührten, keineswegs aufgehoben, sondern immer wieder neu eingeschärft. Auch weiterhin durfte der jüdische Meister keine christlichen Gesellen und Lehrlinge aufnehmen (180654), 1821, 182455), auch weiterhin konnte er sich keiner christlichen Zunft inkorporieren und nur in den Judengemeinden, d. h. für deren Bewohner auf Bestellung arbeiten56). Aber selbst den jüdischen Schneidermeistern schien es mit der Zeit undenkbar, Meisterrechte zu besitzen, ohne einer Zunft anzugehören; es wurde zuerst schüchtern der Versuch gemacht, in die Proßnitzer Schneiderzunft als vollwertiges Mitglied aufgenommen zu werden57) (1800, 1804 58). Daß sich diese Zunft natürlich absolut ablehnend gegen eine solche „Neuerung" verhielt, braucht nicht erst gesagt zu werden; es ist ja ihrer ganzen Stellung und Tendenz nach nur natürlich. Die jüdischen Schneidermeister ließen sich aber nicht abschrecken und versuchten, ihr Vorhaben auf andere Art durchzu- 401