Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 403

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 403)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2644300-2644305--1409-2645752
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

und mit dem Fall des Zunftsystems und der Verkündung der Gewerbefreiheit im Jahre 1859 schließt. Wenig wies aber in diesen knappen drei Jahrzehnten auf das große kommende Ereignis hin. So wurden noch im Jahre 1831 neue Verordnungen erlassen, die die Beschränkung bei Gewerbeverleihungen bei Polizeigewerben befürworteten42). Die Folgen zeigten sich nicht nur in den kleineren Städten, sondern auch in Wien, wo das Pfuscherwesen zusehends überhandnahm. Da sich in der Hauptstadt diese Mißstände sozusagen unter den Augen der gesetzgebenden Körperschaften abspielten, ging man dort (1835) schließlich zu Erleichterungen bei den Polizeigewerben über, während für die Provinzen weiterhin alles beim Alten blieb43). An der neuen liberalen Gewerbeverfassung wurde aber, wenn auch sehr langsam und schleppend, weitergearbeitet. Bei einer Umfrage an alle Länderstellen über die Stellungnahme zur neuen Gewerbeverfassung war es nur das mährisch-schlesische Gubernium in Brünn, das sich gegen eine liberale Eeform aussprach. Alle anderen befürworteten sie. So wurde denn von 1835 an auch an einer freiheitlicheren Handhabung bei den Polizeigewerben gearbeitet; besonders die seinerzeit durchgeführte Trennung zwischen Polizei- und Kommerzialgewerben sollte den neuen Umständen angepaßt werden. Im Jahre 1846 war man endlich so weit, daß eine bestimmte Anzahl von Gewerben nominiert wurden, die von den Polizeigewerben ausgeschieden und den Kommerzialgewerben zugezählt werden sollten. Darunter befand sich auch die Schneiderei. Doch liefen noch in demselben Jahre so viele Bitten und Beschwerden der betroffenen Zünfte ein, daß die Verfügung zurückgenommen werden mußte, umsomehr, als Kaiser Ferdinand den geplanten Neuerungen wenig, um so mehr Verständnis aber den Klagen der Zünfte entgegenbrachte44). Erst das Dezemberpatent von 1859 räumte hier mit jahrhundertealter, jeglichen wirtschaftlichen Fortschritt gewaltsam hemmender Überlieferung auf. Daß die Zünfte bis zum letzten Augenblick ihres Bestandes ungeschoren geblieben waren, zeigt uns auch das Verhalten der Proßnitzer Schneiderzunft in der letzten Periode. Abweisungen von Meisterwerbern wechseln mit Rekursen gegen eventuelle Verleihungen durch den Magistrat oder das Kreisamt45). Das Pfuscherwesen nimmt in großem Ausmaß zu; es taucht unter den verschiedensten Formen auf: Tafelgesellen halten selbst Hilfskräfte und pfuschen, Meister halten selbst einige Tafelschneider, denen sie die Werkstätte vermieten und, anderen Beschäftigungen nachgehend, nicht darauf achten, welcher Art Arbeit dort verrichtet wird. Die Meisterwitwen bilden mit ihren Tafelschneidern gefährliche Herde der Pfuscherei, „Frauenzimmer" und Landmeister setzten sich in der Stadt (und auf dem Lande) fest und pfuschen, selbst in die Reihen der Zunft schleicht sich die Störerei ein und spottet jeder 399

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.