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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 400

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 400)
Language
German
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IRI
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schneidern mitinbegriffen), wobei noch hervorgehoben wird, daß es in den Vorstädten dreihundert Bauern gäbe, „die nicht bürgerlich gekleidet gehen" und somit den Judenschneidern als Kundschaft, zufielen. Der Nahrungsspielraum der Zünftler scheint auch tatsächlich immer knapper zu werden, trotzdem so eifersüchtig darüber gewacht wird, daß die Meisterstellen nicht vermehrt werden. Die Konkurrenz der Juden und der mit ihnen gemeinsam arbeitenden christlichen Pfuscher, die vom Meisterrecht ausgeschlossen waren, machte sich nun auch in der Stadt merklich fühlbar22). Auch wies die Zunft ausdrücklich darauf hin, daß sie sich nur mit Kundenarbeit, „keineswegs aber Jahrmarkt arbeiten" befasse und daher die Stadt als das ihr zugehörige Arbeitsgebiet voll beanspruchen müsse. Trotzdem kommt es, wenn auch vereinzelt, vor, daß vom Magistrat gegen den Willen der Zunft neue Meisterstellen errichtet und an Bewerber, die sich mit allen erforderlichen Leistungen ausweisen können, vergeben werden. Die von der Zunft an das Kreisamt und an das Gubernium ergriffenen Rekurse werden in einzelnen Fällen gegen sie und im Sinne des Magistratsbeschlusses erledigt, besonders wenn es sich um wohlhabende Bewerber handelt, die sich mit Vermögen und einem Haus ausweisen können. Trotzdem oder richtiger, daher versucht die Zunft vor allem jeden Bewerber der Pfuscherei zu beschuldigen und behält auch meistens bei Abweisungen Recht23). Das Beharren auf einer geschlossenen Meisterzahl, die ohne Not nicht vermehrt werden sollte, zeigt sich auch in der geringen Menge der alljährlich neu Aufgenommenen. So war unter den 39 Meisterstellen, die im Jahre 1816 existierten, die älteste 1767 verliehen worden. Seit damals bis 1839 sind nur 81 neue Meister aufgenommen worden, was einem Jahresdurchschnitt von nicht viel über einen Meister pro Jahr gleichkommt24). Alle anderen, die vom Magistrat entgegen der Zunft aufgenommen wurden, wie ehemalige Soldaten und aftdere Bewerber, denen nichts anderes vorgeworfen werden konnte, als daß eben keine Meisterstelle frei war, erhielten Befughisse praestitis praestandis, zum Arbeiten „auf freie Hand", ohne der Zunft angehören zu müssen25). Auf diese Art blieb wohl die Meisterzahl bis zu einem gewissen Grade geschlossen und unvermehrbar, auf der anderen Seite aber bildete sich eine ziemlich große Zahl von Schneidern, die wohl hart verfolgt und vielfach mit Konfiskationen des Handwerkszeugs und der Arbeit bestraft wurden, trotzdem aber in enger Gemeinschaft mit den jüdischen Kleiderhändlern ihre Ziele, die denen der Zunft direkt entgegengesetzt waren, verfolgten26). Auch in der nunmehr zur Rede stehenden Periode von 1816—1830 änderte sich nichts in der österreichischen Gewerbegesetzgebung, das die Zünfte zu einem anderen Vorgehen hätte bestimmen können oder 396

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