Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 398)
- Language
- German
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haben, an Schärfe und Intoleranz noch zugenommen. Der Kampf gegen die drei Fronten, der nun geführt wurde, gegen die Bewerber um eine Meisterstelle, gegen die abgewiesenen Gesellen, die selbständig zu arbeiten, d. h. zu pfuschen begannen, und gegen die Juden, war bis zum Schluß von einer solchen Verkennung der tatsächlichen Umstände und von einem derartigen Festhalten am altüberkommenen Arbeitsmonopol erfüllt, daß er oft ans Groteske grenzte; eine einst fest im wirtschaftlichen Leben fußende und lebensberechtigte Organisation, der im Laufe der Jahrhunderte der Boden unter den Füßen verschwunden war, richtiger gesagt, von Elementen anderer, neuerer wirtschaftlicher Gesinnung Schritt für Schritt entzogen wurde, kämpft sich, nach allen Seiten ins Leere schlagend, zu Tode. Immerhin war sie noch kräftig genug, mehr als die Hälfte des 19. Jahrhunderts in ihrem Sinne zu beeinflußen und freiere wirtschaftliche Betätigung in gewissem Grade zu hemmen. Der leichteren Übersicht wegen teilen wir den zu untersuchenden Zeitabschnitt in drei kleinere Abteilungen und betrachten zuerst die Begebenheiten, die sich zwischen 1800 und 1816 abgespielt haben. Wir wissen, daß am Ende des 18. Jahrhunderts die Zünfte, deren Rechte manche, wenn auch nicht einschneidende Schmälerungen erfahren hatten, wieder kräftiger geworden waren und besonders diejenigen, die unter die Polizeigewerbe gezählt wurden, sich einer ihnen wohlwollenden Behandlung zu erfreuen hatten. Zu diesen gehörten auch die Schneiderzünfte, deren Tätigkeitsgebiet auf ihren Standort beschränkt und nicht, wie bei den Kommerzialgewerben, auf ein weiteres Absatzfeld gerichtet war. Während nun im neuen Jahrhundert die Praxis gegenüber den Kommerzialgewerben immer freiheitlicher und industriefreundlicher wurde und ihnen nicht nur erlaubt, sondern sogar empfohlen wurde, Gesellen außerhalb der Betriebsstätte mit Arbeit zu verlegen11), stand bei den Polizeigewerben der Kampf gegen das Pfuschertum immer noch an erster Stelle zugleich mit der Erhaltung der momentanen Meisterzahl, von deren Vermehrung die schlimmsten Folgen für die arbeitenden Meister und ihre Steuerfähigkeit zu gewärtigen wären. Kaiser Franz I., vollständig in diesen Ansichten befangen, ordnete (1802) ausdrücklich an, daß Meisterbefugnisse bei Polizeigewerben nur sehr sparsam und nur dort, wo es die Lokalaufnahmsfähigkeit gestattete, zu vergeben seien12). An diesen Anschauungen änderte sich auch nichts, als sich von 1809 an der Grundsatz einer gemäßigten Gewerbefreiheit bei den Kommerzialgewerben immer kräftiger durchzusetzen begann und die Stimmung gegen die Zünfte immer allgemeiner wurde. Bei den Polizeigewerben aber sollte am Status quo nichts geändert werden13). Solcherart geschützt und in ihrer Position gestärkt, setzte auch die Proßnitzer Schneiderzunft ihren Kampf gegen die Widersacher ihres 394