Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 393)
- Language
- German
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Auch der Hausierhandel mit Kleidern, sowohl im Einkauf, als auch im Verkauf wurde sowohl von mährischen, als auch böhmischen und niederösterreichischen Juden betrieben. So belehrt die Stadt Proßnitz (1716) Mähr.-Trübau anläßlich einer Anfrage, wie man sich bei Pestgefahr Händlern gegenüber zu verhalten habe, die mit gebrauchten Sachen Jahrmärkte besuchen wollen, dahin, daß jüdische Trödler mit alten Kleidern und Federn während solcher Zeiten nicht in die Stadt gelassen werden169). In einer Denkschrift, die der christliche Handelsstand von Prag (1718) der Reduktionskommission vorlegt, werden die Art und die Methoden, die der jüdisch« Hausierer zur Erlangung von Hasenfellen, Kleidungen u. ä. anwendet, minutiös beschrieben180) („ ... allen gast-, wirths- und privathäusern im gantz Prag hausjuden ... abgeben, die haüser belägern, ja das Hausgesindte nach und nach an sich ziehen und von haus zu haus anrufen..."). Nach der Ausweisung der Juden aus Prag (1747) war man in Sorge, wer „alle die gebrauchten Sachen, alte Kleider, Schuhe, Strümpfe" aufkaufen sollte161). In kleinsten Gemeinden selbst, wie in Pirnitz, wurden Handelsbefugnisse für alte Kleider erteilt (Betriebskapital 60 fl.162); ein volles Drittel der mährischen Judenschaft soll sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts aus Hausierern zusammengesetzt haben, die nach alten Kleidern u. dgl. in „allen Ortschaften", die sie durchzogen, „eine Umfrage halten"163). Den Juden in Prag ist 1782 ausdrücklich gestattet worden, mitf Kleidungsstücken in der Stadt und auf dem Lande zu hausieren164). Der Wiener Magistrat schritt wiederholt gegen das verbotene Hausieren und „angemaßte Tändeln" mit Kleidungsstücken, das von den mährischen Juden in der Hauptstadt betrieben wurde, indem sie „Wohnungen und Häuser durchstreiften", ein und verbot „bei Arretierung" den „Kauf oder Verkauf von Kleidern . . . auf offener Straße"165). Noch monopolartiger, wenn es möglich ist, war die Stellung der Juden im Kleiderhandel in Polen. „Das Schneider-Handwerk ist eines der gewöhnlichsten Gewerbe der galizischen Juden. Unter vier Juden ist sicher einer, der das Schneider-Handwerk einige Zeit gelernt hat, oder auf eigene Rechnung trieb", sagt Rohrer166) und vervollständigt diese Behauptung, indem er ausführt: „Wenn man überlegt, daß es so viele Schneider unter den Juden gibt, welche fast alle Arbeit jetzt noch am Lande in Galizien dem christlichen Deutschen und Pohlen liefern . . ." und schließt seine Darlegungen über das jüdische Schneiderhandwerk in Polen: „In Lemberg ist übrigens der Jude so wie in Krakau noch lieber Kleider h ä n d 1 e r als Kleidermacher. Er kauft nämlich Tuch 389 *