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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 392

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 392)
Language
German
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42% (im 17. Jahrh.) auf 48% aller mährischen Gemeinden gestiegen, die Menge der jüdischen Schneider in den einzelnen Städten hat sich vervielfacht Dementsprechend hat sich auch die Intensität des Kleiderhandelbetriebes gehoben, wovon die große Zahl der Zusammenstöße mit den Schneiderzünften beredtes Zeugnis ablegt. Auch in diesem Jahrhundert hatten die mährischen Juden eine Reihe wertvoller kaiserlicher Privilegien erhalten; solche, die den Handelsverkehr und andere, die den Handwerksbetrieb betrafen. Unter den ersteren finden wir auch eine, die auf das Jahr 1708 zurückgeht und die ihnen den Verkauf von Kleidern (wenn sie von Judenschneidern stammen) auf Jahr- und Wochenmärkten ausdrücklich gestattet150). Joseph II. wiederholte diese Erlaubnis (1782), hob allerdings als Anhänger des Prohibitionssystems hervor, daß nur mit inländischen Kleidungsstücken auf allen Jahrmärkten von Juden Handel getrieben werden dürfe151). So finden wir denn auch außer allen bereits angeführten Judenschneidern auf den verschiedensten Jahrmärkten auch Proßnitzer und Austerlitzer auf den Brünner Märkten, wo sie außer Lederhosen auch Pelze, Bauernröcke und Joppen feilhalten152). Im Jahre 1708 richtete der Judensollizitator ein Gesuch an den Bat der Stadt Brünn, es möge den jüdischen Schneidern erlaubt werden, alte Kleider, dann Joppen und Pelze auf dem Brünner Markte zu verkaufen. Der Rat gestattete nur den Verkauf von Bauernröcken und anderen gefütterten Kleidungsstücken, verbot aber wie bisher das Auslegen von Pelzen und „anderer mit Futterwerk versehener Manns- oder Weibskleider4'153). Bei solch' regem Handelsverkehrt mit Kleidern auf den Brünner Märkten wird es uns nicht wundernehmen, wenn wir in der „Vectigal und Mauth-Ordnung" von Brünn aus dem Jahre 1726 neben dem Mautsatz für einen „Jud zu Roß" (1 kr. lVs D.) und einem „Jud zu Fuß" (22/3 D.154) auch schon „Röck oder Joppen von einem Stuck" (173 D.) und „Peltz vom Lämmer- Futter"155) zu 22/3 D. angeführt finden („Juden-Gütter so durch- oder fürfahren, geben zweiymal so viel als sonsten recht ist"). Ähnliche Verhältnisse scheinen auch in Böhmen geherrscht; zu haben. In ganz kleinen Gemeinden, wie Schwihau156) etwa, werden (1713) Judenschneider genannt. Im Jahre 1737 versucht ein Prager Jude auf dem Brünner Markte alte und neue Kleider zu verkaufen157). Auch im benachbarten Böhmen wurde die Schneiderei von Juden nicht als Kundenarbeit (oder nicht allein) betrieben. Die Hofkanizlei berichtet (1780 und 1781), daß die böhmischen Juden außer der Schuhmacherei nur noch die Schneiderei an gewerblichen Tätigkeiten betreiben; diese aber „nicht als Kundenarbeit, sondern als Kaufschneider für Kleiderhändler"158). 388

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