Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 384)
- Language
- German
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die christlichen Händler und Gewerbler bewegliche Klage darüber führen, daß nicht nur die arme Prager Bevölkerung beim jüdischen Krämer und Trödler ihren Bedarf deckt, sondern auch das in die Stadt kommende Landvolk, wo die Zünftler sich beschweren, daß die Juden christliche Pfuscher zur Anfertigung gewerblicher Arbeit verwenden und (1714) elf Prager Zünfte eine große Beschwerdeschrift gegen den jüdischen Gewerbebetrieb, natürlich auch gegen die jüdischen Schneider, überreichen. Hier wie dort ist es die neuartige Wirtschaftsgesinnung der Juden, die sie dem christlichen Händler- und Gewerbestand so weit überlegen macht97). Neben dem Handel mit neuen Kleidern blühte nicht minder der Altkleiderhandel, und zwar nicht nur in Proßnitz, sondern in ganz Mähren. Es ist dies nicht verwunderlich, wenn wir in Betracht ziehen, daß das damalige Gewand, welches durch Generationen hielt, eine viel längere Abnutzungsperiode hatte, als das heutige etwa98). Die ärmere Bevölkerung, besonders die Arbeiterschaft, trug am Ende des 18. Jahrhunderts beinahe ausschließlich beim Trödler gekaufte alte Kleider99). Nach den Kriegen, die Österreich um die Mitte des Jahrhunderts führte, besonders aber nach dem zweiten Türkenkriege und den beginnenden napoleonischen Kämpfen am Ende des Jahrhunderts, kommt eine neue Art des Altkleiderhandels unter den mährischen Juden in Schwung. Es war der An- und Verkauf alter, auf Zivilkleider hergerichteter Uniformstücke. „Es seye verschiedentlich vorgekommen, daß mit allerley von dem Militari abgelegten Monturs-Sorten, welche nach dem bestehenden allerhöchsten Befehl als ein ärarisches Guth bey den Regimentern und Corps zum weiteren Gebrauche zu verbleiben haben, in publico Handel und Wandel getrieben werde, welches zu mancherley Unfug Anlaß darbietet", sagt Maria Theresia in ihrem 1779 gegen diesen Handel herausgegebenen Patent100). Sowohl „von den Regimentern selbst, als von den Kapitains", sind große Posten sowohl noch verwendbarer, als auch alter Uniformstücke abverkauft worden. Das erwähnte Patent verbot strengstens derartige Verkäufe, möge es sich um alte und gebrauchte Stücke von Mannschaften oder von Offizieren handeln, da diese dem Ärar „zu fernerem Gebrauch gehörig4' seien und räumte dieses Recht nur den Monturs-Ökonomie- Kommissionen, die eben errichtet worden waren, mit folgender Begründung, ein: „Nur eine Monturs-Commission (dürfe) solche Montursl- Materialien oder Bestandteile, welche außer dem Armee-Form 380