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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 374

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 374)
Language
German
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IRI
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artigen Vorrechte der Zünfte beseitigen, den Innungszwang durch ein staatliches Konzessionssystem ersetzen und eine allgemeine Zunftreform vornehmen; auch erließ er Hofentschließungen, nach denen das Meisterrecht nicht an eine feste Zahl gebunden sein dürfe, die Meisterstücke leicht und unbedingt verkäuflich sein sollten, die Meisterwerdung keinem geschickten Gesellen erschwert werden dürfe58), die Gewerbe zur Vorschreibung und Einhebung der Meistertaxe in verschiedene Klassen geteilt wurden (Schneider mit 15 fl. in der 6. Klasse)57), das Meisterrecht nur von der Obrigkeit verliehen werden dürfte, während die Zünfte nur die handwerklichen Qualitäten des Bewerbers zu prüfen hätten und gegen Verleihungen nicht mehr protestieren dürften58) — aber zu einer wirklichen Zunftreform kam es nicht, denn dem Staatsrate erschienen die vom Kaiser gestellten Forderungen zu radikal59). Nur die beschränkte Meisterzahl sollte aufgehoben und das Bedürfnis des Publikums den Maßstab bei der Zulassung zum Meisterrecht bilden. Trotzdem der Kaiser auch weiterhin den Spezialartikeln der einzelnen Zünfte die Bestätigung versagte, blieben sie stillschweigend weiter in Geltung und die geplante Zunftreform verlief im Sande59). Noch besser erging es den Zünften nach dem Tode Josephs IL mit Einsetzen der systemlosen Reaktion auch auf gewerbepolitischem Gebiete. Den Magistraten in den Städten, sowie den Obrigkeiten auf dem Lande wurde von nun an eingeschärft, die Zahl der Gewerbetreibenden zum Schutze der existierenden nicht zu vermehren „und auf solche Art einen Gewerbsmann durch den anderen zugrunde zu richten". (Dekret für Mähren von 1790.) Trotz der zunftfreundlichen Gesinnung der Magistrate erfolgten von den Zünften Beschwerden über Beschwerden wegen „UeberSetzung", die gewöhnlich für die Zünfte günstig erledigt wurden. Der Leitstern dieser zunftfreundlichen Politik60) war: die Zünfte sollten vor neuen Gewerbeerteilungen um ihre Meinung befragt werden. Derartige Anfragen wurden natürlich immer negativ beantwortet. Die Folge solcher Politik war ein neuerliches Erstarken der Zünfte. Dieses machte sich bei der Proßnitzer Schneiderzunft hauptsächlich in ununterbrochenen Abweisungen aller Gesellen bemerkbar, die nicht in verwandtschaftlichen Beziehungen zu Zunftmitgliedern standen, deren Stellen sie im Alters- oder Todesfall gleich übernehmen konnten, wie Söhne, Schwiegersöhne u. a.61). Hieraus erwuchs aber die Angst vor Pfuschern, die unter den verschiedensten Gestalten auftraten. Die meisten abgewiesenen Gesellen, auch wenn sie verheiratet und Familienväter waren, wurden vor Pfuscherarbeit gewarnt62). Pfuscherherde bildeten sich auch bei Schneidermeisterswitwen, die das Gewerbe mit Gesellen fortführen durften und sich nicht allzusehr an die Verordnungen der Zunft hielten; oft gingen die Zunftmeister dann mit Konfiszierung 370

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