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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 369

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 369)
Language
German
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IRI
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oder ohne ausdrückliche Bestellung außerhalb der Orte ihrer Erzeugung, den fremdortigen Meistern zum Schaden, zum Verkauf gebracht wurde32). Aber noch weiter ging die Kaiserin in ihren der Schneiderzunft günstigen Verfügungen. Im nächsten Abschnitt (Art. IV. tus.) der Privilegien sollte endlich auch die empfindlichste Konkurrenz, die der einheimischen Juden, beseitigt werden. Sie ging von der Tatsache aus, daß die Juden sich „anmaßeten neue Christliche Kleider" nicht nur in ihren Häusern und Gewölben feilzuhalten, sondern auch außerhalb der Jahrmärkte mit ihnen zu hausieren. Bei solchem Anlasse, also außer den Jahrmärkten, sollen die Kleider konfisziert werden, ohne daß den Juden das Rekursrecht, das bisher bei allen Zustimmungen vorbehalten war, zustehen sollte. Im letzten Artikel wird noch den Pfuschern der Kampf nach den Paragraphen der Handwerkspatente angesagt und es sollte nach all dem angenommen werden, daß der Gewerbebetrieb der in der Zunft vereinigten Schneidermeister für längere Zeit hinaus vor jeder von außen kommenden Beeinträchtigung gesichert sei. So stand die Proßnitzer Schneiderzunft um die Mitte des 18. Jahrhunderts im Gegensatz zu denen kleinerer Städte, die nivelliert und entindividualisiert waren, wohl ihrer politischen Autonomie beraubt, in den Grundlagen der wirtschaftlichen Gestaltung aber nicht erschüttert und nicht weniger kräftig denn je ihren äußeren „Feinden" gegenüber. Und dies zu einer Zeit, wo immer wieder der Gedanke erwogen wurde, die gesamte Zunftorganisation, als jeden wirtschaftlichen Fortschritt hemmend, abzuschaffen. Aber dieser Reformplan, der um die Mitte des Jahrhunderts (1751)33) wieder auftauchte, wurde, wie auch so viele andere der österreichischen Gewerbepolitik während der Periode des Merkantilismus fallen gelassen. Ebenso kamen die von Karl VI. geschaffenen „Hoffreiheiten", die den Gewerbetreibenden von jedem Zunftzwang befreiten, in Proßnitz nicht zur Anwendung. Wer waren die äußeren „Feinde" der Zünfte, von denen wir oben gesprochen haben? Vor allem wohl, neben den Juden die Pfuscher. Gegen die Pfuscher34), deren, volkswirtschaftliche Berechtigung bei den Schneidern gerade um diese Zeit der bedeutende Kameralist Gottlob von Justi35) hervorhob, wurde während des ganzen 18. Jahrhunderts ein scharfer und zäher Kampf geführt, unabhängig davon, wie man der Institution der Zünfte gerade gegenüberstand. Ihr Dasein widersprach jedem Begriff von Ordnung, sie schmälerten das Einkommen des zünftigen Handwerkers und veranlaßten ihn zu ununterbrochenen Klagen, die endlich einmal aus der Welt geschafft werden sollten. Wir wissen, daß die auf der Plumenauer Herrschaft in größerer Anzahl 365

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