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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 366

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 366)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1372-2645715
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Gewerbebetrieb auf dem flachen Lande gegen die städtischen Korporationen zu schützen und durch weitgehendstes Entgegenkommen zu pflegen18), und zweitens gibt es uns Gelegenheit, die Verbreitung der Schneider-Pfuscher auf dem flachen Lande zu beobachten, sowie den besonderen Schutz, den ihnen die Obrigkeit angedeihen Meß, zu konstatieren. Das auf die Schneiderzunft bezügliche Gutachten lautet19): „Verlangen sie Schneider, damit auf der hochfürstl. Herrschaft Plumenau kein Meistergesell oder Störer gelitten werden möcht, es sei denn, daß er sich zur Zech ordentlich zugesagt, dieses Begehren ist zümblich unbedachtsamb elaborieret, denn warumben sollte einer Grundobrigkeit nicht erlaubet sein auf dero Grund und Boden, allwo kein Zech ist, derley Leuth zu leiden, und könnte sich schicken, daß etwelche hochfürstliche Unterthanen so wegen Abgang der Geldmitteln sich in die Zech nicht einwerben kunnten, müttelst auf der Herrschaft aufhalten thätten und der gnädigen Obrigkeith ihre Schuldigkeith entrichten, zur dehnen wann sie Schneider auf der ganzen Herrschaft die Privilegium haben sollten gewüß nichts anderes als tägliche Überlaufung und Klagen beschehrten, zur dehnen ist es nicht gebräuchlich, daß der Zechen Articeln so weith sich extendieren und dehnen Obrigkeithen so zu sagen die Hand wehren sollten und geschiehet gar oft, daß ein dergleichen nicht eingeioorbener Meister bößere Arbeith als die Bezechte machen thuet?" Auch gegen die weiterhin erhobene Forderung der Schneider, daß die Landmeister, sowie die Juden nicht die Jahrmärkte der Städte besuchen sollten, stellte sich der Plumenauer fürstliche Amtmann und sagte: „Dergestalten der Stadt, an deren Conservation Ihro Durchlaucht mehres gelegen ein zimblicher Abbruch beschete, 4 to auch respectu der Juden zu verstehen, denn die Jahrmärkte derentwegen eingeführet, daß jeder frey darauf kommen khauffen und vergauffen möge" (1709). Diese offene Stellungnahme der Obrigkeit scheint die grundherrschaftliche Politik des vergangenen Jahrhunderts fortzusetzen, indem sie für Pfuscher und Juden, aber gegen die Zunftschneider entscheidet und Stellung nimmt. Ernsthaftere Beschränkungen, denen die Zünfte während des 18. Jahrhunderts unterzogen wurden, gingen erst von Karl VI. aus. Um die politische Autonomie dieser Korporationen zu brechen, erließ er das Handwerkspatent vont173120), dessen Durchführung zu dem Ziele führen sollte, daß die bis dahin autonomen Zunftverbände sich der Herrschaft des merkantilistisch orientierten Territorialstaates unterordnen sollten. Sie hätten nurmehr als „Polizeianstalten" zu fungieren, die auf Ordnung in ihren internen Angelegenheiten wachen 362

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