Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 360)
- Language
- German
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liches Verbot. Die zweite Bestimmung, die die Tendier mit neuen Kleidern betrifft, beweist es klar. Nur auf den Jahrmärkten durften solche neue Kleider von den Juden verkauft werden; galt es doch als Hauptgrundsatz der Marktfreiheit, daß jeder, auch der sonst Nichtberechtigte, auf dem Jahrmarkte nach Belieben ausbieten dürfe, was er wolle. Zwischen den Juden Mährens und denen Polens bestand aber seit jeher reger Handelsverkehr. Nach den Verfolgungen durch Chmielnicki (1648/49) überschwemmten Scharen jüdischer Flüchtlinge aus Polen auch Mähren und wurden in dessen Gemeinden zu vorübergehendem oder ständigem Aufenthalt aufgenommen. Während des Krieges der Schweden unter Karl X. gegen Polen (1656) geriet unter anderen auch die Gemeinde Krakau in Not120) und Flüchtlinge aus ihr folgten denjenigen aus den früheren Kriegszeiten und ließen sich in Mähren nieder. Unsere Hypothese besagt, daß das plötzliche Aufblühen dos jüdischen Handels mit neuen Kleidern in Mähren unter Verwendung „pfuschender" Schneider, von der Mitte des 17. Jahrhunderts an, auf Einflüsse zurückzuführen ist, die von den aus Polen flüchtenden Juden herstammen, deren Tradition in dieser Art des Kleiderhandels erwiesen ist. Weniger wahrscheinlich scheint die Annahme, daß diese Methoden von den aus Wien (1670) vertriebenen Juden mitgebracht wurden; auch diese hatten mit neuen Kleidern gehandelt, welche sie von „Störern und Stimplerna anfertigen ließen. Doch finden wir in Mähren (Proßnitz 1669) schon vor dem Jahre 1670 diese Art der Kleiderbeschaffung in Anwendung. Die eingangs gestellte Frage, deren Beantwortung in diesem Zusammenhang gar nicht unwichtig ist, dürfte mit größerer Wahrscheinlichkeit (sicher kann natürlich nichts behaupten werden) für den polnischjüdischen Einfluß beantwortet werden. * Wie stand es um den Kleiderhandel der Juden um diese Zeit außerhalb von Mähren? Wir wissen bereits, daß die Juden von Wien, dessen Gemeinde an 3000 Glieder zählte, im Jahre 1644 von der christlichen Schneiderzunft beim Stadtrate verklagt wurden „nicht nur allein neu geschnittene Gewandther (zu) verkauften, sondern aigene Storer vnd Stimpler zu machung der Claider halten thun"121). Den Juden sollte der weitere Handel mit neuen Kleidern eingestellt, etwa vorgefundene konfisziert, die Pfuscher „aber in arrest vnd Verhafft" genommen werden. Wahrscheinlich fand dieser Handel aber erst mit der Ausweisung ein Ende. 356