Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 347

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 347)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2644300-2644305--1353-2645696
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

weyß zu kauften, und einzuführen und nicht weniger denen Judenschneydern gemachte Juden- und Bauer Kleyder in freyer Jahrmarktszeiten auf ofentlichen Markte, feyl zu haben unverwehret, und bloß das heimliche Haussieren mit solchen Kleydern verbothen seyn.f( Alle Anstrengungen des christlichen Schneiders hatten nichts gefruchtet und nur den Erfolg gehabt, daß d-en Judenschneidern immer wieder ihre Rechte neu bestätigt, ja sogar noch erweitert wurden. Trotzdem gaben sie den Kampf noch nicht als verloren auf und bringen für eine letzte große Beschwerdeschrift die „Treugehorsambste Unterthanen, den Fürstenrichter, Bürgermeister Undt Rath dero Statt Proßnitz" auf die Beine. Der Stritt der Schneiderzunft ist zu einer allgemeinen Aktion der Stadt gegen die Juden geworden. Die große Beschwerdeschrift geht auf den Vergleich von 1677 zurück und versucht, dem jetzigen Fürsten, Johann Adam Andreas von Liechtenstein, eindringlichst klar zu machen, daß die Rechte, die damals den Judenschneidern verliehen worden waren, als gegen die unantastbaren Zunftstatuten verstoßend, unhaltbar seien und widerrufen werden müßten. Sie führen, verworren genug, ans72) (zirka 1688): „Daß die Juden sowohl vor sich selbst, alß daß Bauern Volkh neue Kleider, nicht nur machen, sondern auch in Ihren Gassen In- Und außer dero Häusser sollen öffentlichen feihl haben können; Ewer HochfürstL Gnaden aber geruhen auß der Schneider Zech Unß gestalten Und hier sub. lit. H. beygelegten memorial gnädigst zu ersehen, wie sich dieselbe dardurch beschwähret befünde, alß eine Sach wider Ihre habende Handtwerkhs artickel, welche doch gleich ietz vermeldte (:obschon zu ihrer perfection Vollkommenheit Undt exequirung niehmales gekhommen:) Polizey § waß aber drittens in nichts beschränkhen will, welchemnach wür mit samlet besagter Schneider Zech unterthänigst bitten, Sie bey Ihren Unß Vorgezeigten angeregten Handtwerksarticulen zu manuteniren, und die Feilhabung der neugemachten Kleider, waß es nur für eine sein mögen, der Judenschafft nicht zu verstatten, undt zwar der so üblen sonst darauß erfolgenden Consequention, die inangeregten Memorial73) entworfen sind, auch weilen die-Juden änderst nicht in Ao 1584 Undt Ao 156474) eingenohmen worden sein, dann nur Ihr Jüdische nahrung zu haben; daß Schneider Handtwerkh aber kein Jüdische sondern Christliche Bürgerliche nahrung ist: dessen die Juden bey Unß Christen Unfähig seindt: wie dann keiner in solcher aufgenohmmen wirdt" Wie diese Beschwerde- und Bittschrift erledigt wurde, ist nicht bekannt, doch scheint es ihr ebenso ergangen zu sein wie den vorherigen, denn am Kleiderhandel der Juden hat sich nichts geändert. Im Gegenteil, er begnügte sich bald nicht mehr mit den Märkten der 343

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.