Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 343)
- Language
- German
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Stadtrat später versucht zu haben, im Interesse der christlichen Gewerbler den Juden außer anderem62) auch das „Schneiderhandwerk auf den Kauf zu treiben66, zu verbieten. Als sich diese im Bewußtsein der vom Fürsten verliehenen Befugnis an das Verbot nicht hielten und fortfuhren, neue Kleider auf Vorrat anzufertigen, kam es um 1674 zu Plünderungen der Judenkramläden. Aus der Bittschrift, die die Judenschaft daraufhin63) an den Grundherrn richtete, in der sie um Schutz ihres „Nahmmgserwerbs" ansuchte, erfahren wir, wie weit bereits der jüdische Kleiderhandel fortgeschritten war. Nieht nur in Mähren, sondern auch in Böhmen scheint er um diese Zeit schon in Blüte gestanden zu sein. Es heißt dort: „Daß uns erlaubt alle ehrbare Hantierung und Handlang zu treiben und zu führen, deren sich nit allein die in Österreich gewesene Jude unläugbar vorhin zu freuen, auch öffentlich gebraucht und ganze Gewölber und Ladenvoll mit gemachten Kleidern gehabt, sondern auch zu Dato noch die im Königreich Böheimb und Markgrafthume wohnende Jude sowohl dergleichen Kleiderwaare führen, als auch allerley Hanthierungen treiben." (Tatsächlich ist in Wien von den Juden vor ihrer Vertreibung, wie wir noch hören werden, reger Handel mit fertigen, neuen Kleidern, die von Pfuschern im Verlag angefertigt wurden, geführt worden.) Die Grundherrschaft von Proßnitz ließ sich über den Fall berichten und der Bürgermeister der Stadt, sowie der Stadtrat und der fürstliche Amtmann in Plumenau ließen sich die Gelegenheit nicht entgehen, ausführlich über die jüdische Konkurrenz zu klagen (1675)64): „Daß sich die Juden unseren teuer erworbenen Articels Briefen zur Nachtheil untermengen. Es haben sich die Juden strafmäßigsten unterstanden der Schneider-Zech-Articel zuwider, was hievor nie geschehen weder zugelassen worden, neue Christen Kleider auszulegen, herumbzutragen und öffentlich feilzuhaben. Wir ersuchen solches den Juden zu inhibitieren, im widrigen abetr ihre solche Kleider bis dahin sequestieret werden. Denn wenn den Juden dies verstattet werden sollte, so würden nicht allein die Zechen in Armut und an den Bettelstab gebracht, sondern auch die Stadt, welche von den Zechen, als denen vornehmsten Hauptsäiden einer jeden Stadt, vollkommen ruinieret und zu Boden geworfen. Wenn man kaiser. Städte, in welchen keine Juden wohnen, betrachtet, so findet man, daß sie mit Bürgern wohl besetzt seyn. Dahero gegen all hier mehr als 2A wüste Gründe unbesetzt verbleiben, weil die Handwerker sich wehren allhero seßhaft zu machen" So geschickt diese Anklage formuliert war, die den Grundherrn bei der empfindlichsten Seite nahm, indem sie ihm vor Augen führte, in welch' übler Verfassung seine Stadt beinahe dreißig Jahre nach dem 339