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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 342

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 342)
Language
German
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IRI
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sonst im Ghetto genannt werden, übersteigen niemals den Kaufpreis von 200 Mark Silber, und selbst die großen Häuser der Brauberechtigten in der inneren Stadt erreichen selten diesen hohen Preis. Es wäre wohl naiv und durchaus unzutreffend, anzunehmen, daß der nennenswerte Besitz, der sich in einer solchen Erwerbung ausdrückt, durch die einfache Ausübung des Schneiderhandwerks für die Ghettobewohner gesammelt wurde; hingegen darf wohl mit Recht angenommen werden, daß dieser Besitzerwerb auf den gewinnbringenden Handel mit Kleidern zurückzuführen ist. (Das Bild, das sich uns durch dieses Grundbuch vom Ghetto darbietet, ist auch sonst recht interessant und aufschlußreich. Nicht in zwei Straßen, wie sonst allgemein angenommen wird, bestand damals das Proßnitzer Judenviertel, sondern in einem Halbkreis, der sich innerhalb der Stadtmauern um die innere Stadt schloß. Hier lagen zwischen 61 Judenhäusern [1630] 20 Christenhäuser, also immer noch Juden und Nichtjuden, wenn auch nicht unbedingt friedlich, so doch ohne scharfe Grenze nebeneinander. An von Juden betriebenen Gewerben lund sonstigen Beschäftigungen finden wir neben jenem genannten Schneider einen Graupenhändler [!], einen Fleischer, einen Schleiermacher, Buchbinder, Schwertfeger, Koch [!] und drei Glaser. Den übrigen Namen läßt sich die Beschäftigung ihrer Träger nicht entnehmen.) So treten denn die Juden nach dem Dreißigjährigen Krieg bereits mit einer gewissen Tradition im Kleiderhandel auf. Er bildete von nun an eine besondere Seite, einen speziellen Zweig des vielgestaltigen Judenhandels im 17. Jahrhundert, der alles umfaßte, was sich auf Felle, Textilien, Getreide, Seilerwiaren und vieles andere bezog. Im Jahre 1653 erhielten die Judenschneider in Proßnitz von ihrem Grundherrn, Karl Eusebius von Liechtenstein59) das Recht, offene Auslagen zu halten, mit Tuch und Leinwand zu handeln und Kleider zu nähen, die sie aber nur Juden, keinesfalls Christen verkaufen durften. Zwei Jahre später schon mußten die Juden den Fürsten um Schutz ihres Privilegiums anrufen; besonders die Rechte der Judenschneider schienen bedroht und ihre Läden Überfällen der christlichen Schneider ausgesetzt zu sein, denn die Bittschrift legt das Hauptgewicht auf die Bestätigung der Rechte dieser neuen Schicht des jüdischen Handelsstandes60). Es scheint, daß das Privilegium, das den Judenschneidern verliehen worden war, eine ständige Reibungsfläche zwischen ihnen und den Zunftschneidern bildete; an diesem Zustand änderte auch ein Vergleich zwischen der Judengemeinde und der Stadt, der zum ersten Male 1661 geschlossen wurde81), nicht viel. Nachdem 1669 ein Zwischenfall zwischen jüdischen und christlichen Schneidern (darauf kommen wir weiter unten ausführlicher zu sprechen) gütlich beigelegt worden war, scheint der 338

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