Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 338)
- Language
- German
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sondern auch die wertvollsten Stücke aus dem Besitz der Verbleibenden (1634/35). Während die christliche Bevölkerung abnimmt, vermehrt sich jetzt die ZaM der Juden in der Stadt. 1639 werden bereits 64 Judenhäuser gezählt, „darinen 143 Männer wohnen"3*). Die Zahl der Juden kann um diese Zeit mit 700 bis 800 angenommen werden. Aber auch die Juden sind nicht immer unbehelligt geblieben. Die Schweden, heißt es (1643) in einem Bericht der Bürgerschaft an den Fürsten, haben „die ganze Stadt, Kirchen und Rathaus, sambt der Judenschaft ausgeplündert"37). Nach dem Berichte des Stadtrates an den Fürsten aus dem folgenden Jahre sollen die Juden die Verluste, die sie bei dieser Plünderung erlitten hatten, dadurch wettgemacht haben, daß sie die Kaiserlichen, die 1644 die Stadt plündernd durchzogen, begleiteten, auf Verstecke aufmerksam machten und dann alles für wenig Geld an sich brachten. Die solcherart erworbenen Gegenstände sollen sie „bis in Polen führen und... auch allerhand Handel wider die Stadtprivilegien zu Verdörb des armen Mannes frei und sicher treiben können"38). Es wird auch angegeben, daß in diesem Jahre „viel mehr (Juden) als Christen da vorhanden" sind, ein Fall, der sich in mährischen Städten wohl selten ereignet haben mag. Trotzdem aber das Ghetto während der ganzen Kriegsdauer wenig gelitten hatte und der Großteil der Judenschaft zum Teil recht ansehnlichen Besitz anhäufen konnte, zählt das Lahnenregister 1676 noch drei alte und vier neue Ödungen in der Judenschaft auf39). Auch ein wichtiges kaiserliches Privilegium hatten die Kriegszeiten den Juden gebracht, das wohl während der Kämpfe wirkungslos bleiben mußte, um so bedeutungsvoller aber für die folgenden Jahre wurde. Es war das Privilegium Ferdinands II. von 1629, das den mährischen Juden dafür verliehen worden war, daß sie in den geldheischenden Zeiten an die kaiserliche Kammer jährlich 12.000 Gulden zu entrichten sich einverstanden erklärt hatten40). „Zur besseren Zusammenbringung obbemelter Jährlicher contribution" wird ihnen der Besuch aller Jahr- und Wochenmärkte in königlichen und Schutzstädten bewilligt, zu diesem Zweck völlige Freizügigkeit für sich und ihre Waren zugesichert und die Einhebung höherer Maut- und Zollgebühren von ihnen verboten41). Da die königlichen Städte alles taten, um den Juden den Besuch der Jahr- und Wochenmärkte bei sich unmöglich zu machen, erlangten diese von Ferdinand III. eine Bestätigung dieses Privilegiums, in der ausdrücklich die Bewilligung zum Besuch der Märkte auch in den königlichen Städten hervorgehoben wird42) (1657). Da sich die königlichen Städte auch weiterhin gegen die Teilnahme der Juden an ihren Märkten wehrten, mußte dieses wichtige Privileg noch öfters bestätigt werden (so in den Jahren 165943), 166144) und 334