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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 330

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 330)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1336-2645679
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die Schneiderei, schon lange unter Juden geübt wurden, bevor wir von ihnen Kenntnis erhalten. Daß überhaupt Handwefk getrieben wurde, erfahren wir für die früheren Jahrhunderte beinahe nur durch die Namen, die die Person mit ihrer Beschäftigung identisch erscheinen lassen. Außer den beiden oben genannten Handwerken, auf die wir noch zu sprechen kommen, sind die übrigen, die wir später erwähnt finden, wahrscheinlich von christlichen Gewerbetreibenden erlernt worden, zu einer Zeit, wo die räumliche Scheidung (Straßen, die nur Juden vorbehalten waren) noch nicht strenge durchgeführt (siehe oben) und zu einer Zeit, wo das Handwerk noch nicht zünftig abgegrenzt war. Letzteres ist mit Ausnahme der größeren königlichen Städte (Brünn, Olmütz) aber erst am Ende des 15. und in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts der Fall gewesen. Zeit und Gelegenheit genug, sich gewisse Kenntnisse und Fertigkeiten in einigen Gewerben anzueignen. Solange die Ghetti aber noch klein und unbedeutend waren, dürfte es nicht lohnend erschienen sein, seinen ganzen Erwerb auf die Ausübung eines Handwerkes, das wahrscheinlich damals schon hauptsächlich auf die Glaubensgenossen allein beschränkt war, zu stellen. Es wird also neben irgendeiner Handelstätigkeit von derselben Person im Bedarfsfalle, sozusagen im Nebenberuf, gelegentlich ein Gewerbe ausgeübt worden sein und dessen Kenntnis kann sich vererbt haben. Erst bis die Judengemeinden an Zahl ihrer Einwohner gewachsen sind, dürfte eine Berufsdifferenzierung stattgefunden und die hauptberufliche Ausübung eines Gewerbes unter den Glaubensgenossen ermöglicht haben. Durch den oftmaligen Wechsel der Einwohnerschaft kann es auch vorgekommen sein, daß Gewerbearten, die früher von einzelnen christlichen Gewerblern in der Stadt getrieben wurden, vakant wurden; dann konnte der Jude sein Gewerbe auch in der Stadt ausüben. So finden wir in einigen Fällen Juden als einzige Glaser oder Buchbinder der Stadt (Proßnitz); dann konnten sie mit ihrer Arbeit die Grenzen des Ghettos überschreiten. Ganz anders verhält es sich mit den beiden frühest bekannten jüdischen Gewerbsiarten in Mähren: der Fleischerei und der Schneiderei. Daß die erste rituellen Vorschriften ihr Dasein verdankt, ist bekannt und einleuchtend. Aber auch die jüdische Schneiderei verdankt denselben Geboten ihre Entstehung. Dem gesetzestreuen Juden war es verboten, Wolle und Leinen gemischt an seinem Kleide zu tragen60). „Kleide dich nicht in Mengstoff, Wolle und Flachs zusammen", heißt es61). Unter solchen Umständen wird derjenige Jude, der im Schneiderhandwerk bewandert war und bei dem man sicher sein konnte, daß er den 326

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