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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 329

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 329)
Language
German
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IRI
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Schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts hören wir aus Böhmen, daß Juden neben alten auch mit neuen Kleidern handeln. So wird ihnen 1501 in Pilsen verboten, neue Kleider zu verkaufen, sie sollen weder alte noch neue Kleider in die Stadt bringen, noch ohne Wissen der Obrigkeit aus der Stadt führen51). Zwei Jahre später erfahren wir ähnliches aus Prag; außer bei Jahrmärkten sollen Juden weder alte noch neue Kleider in die Häuser oder auf die Straße tragen und verkaufen52). Auch in den Zunftartikeln der Proßnitzer Schneider finden wir die Bestimmung, daß außer den Schneidern selbst, die übrigens von diesem Rechte niemals Gebrauch machten, niemandem das Recht zustehe „mit neuen Kleidern, gar nicht gebrauchten und getragenen" Handel zu treiben (Art. 23). Diese Bestimmung richtet sich offenbar gegen die „Hindernisse in unserem Handwerk", die Proßnitzer oder andere Juden53). Es erhebt sich nun die Frage: woher hatten die Juden neue Kleider, mit denen sie vom Beginn des 16. Jahrhunderts an neben alten handelten? Bei Beantwortung dieser Frage betreten wir ein Gebiet, das bisher wenig beachtet wurde; dort, wo es aber Beachtung fand, wurde seine Bedeutung falsch erfaßt und überschätzt54). Durch Aufstellung von Werturteilen entzog man es dem Kreis objektiver Untersuchung und Beurteilung. Gemeint ist das jüdische Handwerk. Bis an das Ende des 15. Jahrhunderts finden wir es nirgends (von einem nichtssagenden Fall abgesehen) erwähnt55). Noch im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts (1525) beschließt der mährische Landtag ein allgemeines Verbot irgendwelchen jüdischen Gewerbebetriebs56). Trotzdem finden wir von der Mitte dieses Jahrhunderts an in den meisten mährischen Judengemeinden eine ganze Reihe von Handwerkern. Unter den frühest genannten befinden sich diejenigen des Proßnitzer Ghettos, wo wir (außer jüdischen Fleischern: 1500, 1504)57) zwischen 1550—1564 Glaser (2), Messerschmiede (3), Beutelmacher (2), Gerber (2) und 1 Drechsler angeführt finden58). (Zu dieser Zeit wohnten noch Juden und Christen durcheinander in den beiden Gasisen, die später den ersteren allein angewiesen wurden. Ganz frei und ungehindert kauften und verkauften Proßnitzer Juden während der zweiten Hälfte des 15. und der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts Häuser im Gebiete der Stadt)59). Die Frage nach dem Ursprung des jüdischen Handwerks in Mähren kann heute noch nicht beantwortet werden, da die notwendigsten Vorarbeiten fehlen. Immerhin darf vermutet werden, daß die beiden ältesten jüdischen Gewerbszweige in Mähren, die Fleischerei und 325

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