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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 326

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 326)
Language
German
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IRI
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Proßnitzer Schneider finden wir einen Artikel (21), der jede Pfu§cherarbeit mit hoher Strafe und jeden Pfuscher mit Kerker bedroht. Mit Hilfe dieses verfolgten Pfuschers, der immer dann in Erscheinung trat, wenn die Zunft sich zu schließen begann, zerschlug der jüdische Händler das von der Zunft beanspruchte Arbeitsmonopol, mit dessen Durchbrechung auch die Zunft fiel. So hatte sich diese Korporation durch» ihre Monopolpolitik selbst geschlagen. * Die frühesten Nachrichten, die wir über in Proßnitz ansässige Juden haben, stammen aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Es sind nicht viele; wir hören, daß sie den kleinen christlichen Krämern Geld leihen (1445)25), auch sonst Geldhandel treiben, hie und da sich mit dem Kauf und Verkauf von Pferden beschäftigen26). Erst nach der Austreibung aus dem benachbarten Olmütz (1454) kommt es zu einer stärkeren Ansiedlung in Proßnitz. Bald danach führen schon die Tuchmacher der Stadt Klage darüber, daß die Juden in den Handel mit inländischem Tuch eingreifen, der nur den Erzeugern selbst vorbehalten war (ausnahmsweise auch den Schneidern) und setzten es (1485)27) beim Grundherrn durch, daß die Juden nur mit färbigen, teueren ausländischen Tuchen im Großen und Kleinen handeln dürfen. Zu einer Zeit, wo der städtische Handel durch die Bürgschaftsleistung der christlichen Bewohner für ihre Herrschaft gehemmt war28), finden wir die Juden in Proßnitz während des 15. Jahrhunderts als Importeure von Luxusgütern und als Pfandleiher. Die Geldleihgeschäfte wuchsen über die Stadt hinaus. 1506 nimmt ein Proßnitzer Jude von Michael Beidnar aus Gurdau 3/i Weingarten in den Gurdauer Weinbergen (Südmähren) an Zahlungsstatt an29). Während der von Juden betriebene Kleinhandel weiter eingeschränkt wird (1564)so), nimmt der Luxushandel mit Textilien, der allein von ihnen betrieben wird, immer weitere Formen an. „Krämerwaren", ein damals sehr weit reichender und viel umfassender Begriff, werden aus Wien und Venedig eingeführt, zum Teil bar, zum Teil in Federn bezahlt31). Auch mit Schafen wurde schwungvoller Handel getrieben32); sie wurden gegen Pferde getauscht oder bar bezahlt. Die Stellung der Juden in ihren Handelsrechten war verhältnismäßig gut, hatten sie doch an ihrem Grundherrn, dem sie unmittelbar unterstanden, einen verständnisvollen Fürsprecher, der sich anläßlich. der Verfolgung des jüdischen Wuchers durch Landesgesetz (1520) dahin aussprach, daß 322

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