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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 324

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 324)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1330-2645673
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Proßnitz ehelichen; diese müssen keine Meisterstücke vorzeigen", nicht weniger als 19 einzelne Bekleidungsstücke zur Probiegung verlangt werden, dann verstehen wir, warum das Siegel in so kurzer Zeit derart verdorben war, daß unbedingt eine Erneuerung erfolgen mußte. Unter den einzelnen Gegenständen, die als Zeichen der erforderlichen Geschicklichkeit hergestellt werden sollten, finden wir ein Ornat aus Samt (1.), Kleidungsstücke für einen Edelmann und eine Edelfrau aus Samt und flandrischem Tuch (6. 7.), die übrigen Kleidungsstücke, für den Bürger bestimmt, sollen aus Brügger Tuch, Atlas, Samt, Damast gefertigt sein (10., 11., 13.) und nur wenige aus billigerem inländischen Tuch genäht werden. Schließlich müssen noch ein Zelt (2.), ein tuchener Sattel (4.), die Deckplache („Sperrloch") für einen Kaufmannswagen (5.), ein Priesterrock (19.) und andere kostspielige Kleidungsstücke hergestellt werden (3., 8., 9., 12., 14., 15., 16., 17.). Nur der Ankauf des erforderlichen Materials für all diese Gegenstände erforderte eine so hohe Summe, daß die Zunft ihr Ziel als erreicht ansehen konnte. Niemand wird es versucht haben, auf diese Art bei der Proßnitzer Schneiderzunft das Meisterrecht zu erwerben. Die Innung war nun vollkommen geschlossen und öffnete sich nur mehr Angehörigen ihrer Mitglieder. Daß die Schneidermeister nicht nur bestrebt waren, in der Stadt selbst ihren Gliedern einen möglichst weiten Nahrungsspielraum zu schaffen, sondern auch auf die Umgebung, das flache Land hinübergriffen, um jede unliebsame Konkurrenz zu brechen oder doch weit möglichst zu unterbinden, beweist der Schlußsatz der zusätzlichen Bestimmungen. Vratislav von Pernstein verbietet, den Wünschen der Zünftler nachkommend, daß Landmeister („Meister auf dem Dorfe") Lehrlinge aufnehmen und das Handwerk lehren, „so weit sie auf unserer Herrschaft sitzen". Durch diese Bestimmung waren auch die Dorfbewohner, zum Teil wenigstens, gezwungen, ihren Bedarf an Kleidungsstücken beim städtischen Zunftmeister anfertigen zu lassen. Die Stellung der Zunft ist also bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrnunderts starr fixiert. Sie beansprucht das volle Arbeitsmonopol und der Kampf um die Erhaltung dieses Monopols füllt die nächsten Jahrhunderte. (Es ist daher in diesem Zusammenhang« nicht von Belang, daß die Schneiderzunft am Ende des Jahrhunderts [1583] in einen Kompetenzstreit mit der Kürschnerzunft geriet, als sich ein Schneider entgegen den Privilegien der Kürschner unterfing, Kürschnerwerk auswärts zu erkaufen, in der Stadt zubereiten zu lassen, um es weiterzuverkaufen; nur der Vollständigkeit halber sei es hier angeführt20). 320

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