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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 317

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 317)
Language
German
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IRI
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Nicht mir große Kaufleute und kapitalkräftige Kaufschneider beteiligten sich am Kleiderhandel, auch die Altschneider, eine bis ins 16. Jahrhundert selbständig bestehende Zunft, versuchten an ihm teilzunehmen. 1361 mußte ihnen, da sie nur zum Handel mit alten Kleidern berechtigt waren, beim schlesischen Schneidertag ausdrücklich eingeschärft werden, von ihren bisherigen Praktiken abzulassen, die darin bestanden, daß sie sich „neues Gewand schneiden zu kleidern", dieses einige Tage tragen und dann auf dem Markte ausbieten19). Auch in Olmütz bereiteten die Altschneider (Mantler) den Neuschneidern große Einbuße, da sie Kleider aus neuem Tuch nähten. Erst im Jahre 1392 ist es dem Stadtrate gelungen, zwischen beiden Parteien einen Vergleich zu schließen, nach welchem die Mantler sich des Nahens neuer Kleider bis auf die Kragen (wynstucke) enthalten sollten. Nun wetteiferten wieder die Trödler mit den Schneidern in der Herstellung und im Verkauf neuer Kleider, bis auch sie (1414) das Recht verloren, neue Tuche einzukaufen20). In Zeiten schwacher Beschäftigung mochten auch hie und da solche Schneider, die sonst nur auf Bestellung arbeiteten, einzelne Kleidungsstücke auf Vorrat hergestellt und gelegentlich Märkte aufgesucht haben. So hören wir, daß zur Leipziger Ostermesse von 1649 ein Annaberger Schneidermeister sich mit ledernen Hosen, Ärmeln und Kollern eingefunden und diese Teilkleidungsstücke zum Verkauf ausgelegt hatte. Sein kleiner Vorrat wurde ihm aber von den Leipziger Zunftmeistern konfisziert und auf das Rathaus gebracht; nur seine „Unwissenheit" bewahrte ihn vor einer hohen Geldstrafe21). So sehr wurde dieses Unterfangen als Verstoß gegen die herrschende Zunftdisziplin empfunden. Der Kleiderhandel galt eben damals, soweit er sich nicht auf die oben beschrie1 benen Ausnahmen erstreckte, als. etwas Widernatürliches, das, sollten nicht die Grundfesten der geltenden Gewerbeordnung erschüttert werden, unterdrückt werden mußt«. Trotzdem stoßen wir ein Jahrhundert später in Wien auf eine ganze Reihe von Schneidern, die bereits auf Vorrat arbeiteten22). Sie besuchten die Jahrmärkte der kleinen Orte der österreichischen Provinz und boten dem Bewohner des flachen Landes die Möglichkeit, sich ohne Mühe und besonderen Zeitaufwand für längere Zeit mit der nötigen Kleidung zu versehen. Im Jahre 1785 kam es sogar zu einer deutlichen Scheidung zwischen den nur auf Bestellung arbeitenden Wiener Maß- und den auf Vorrat erzeugenden Marktschneidern28). Doch auch hier handelt es sich, wie im Falle des Annaberger Schneidermeisters, der die Leipziger Messe besuchte, nur um Teilkleidungsstücke, um Hosen, die 313

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