Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 297)
- Language
- German
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Lobositz: 10—12 Judenfamilien, 300 Schritt von der Kirche. Maleschau (Malesov, GB. Kuttenberg): im Städtchen wird sämtliche Judenschaft umgelegt werden. Pecky Oervene (Hrabaiiovy): im Dorf wird hinter der Brauerei ein Judenhaus erbaut werden. Steken (Stoky): die Judenwohnung wird anderswohin verlegt werden. Türmitz (Trmice): 3 Judenhäuser, recht weit von der katholischen Kirche. Tfebivlice: die Judenhäuser stehen eines hinter dem Dorfe und das andere im Dorfe, weit von der katholischen Kirche. Beim Haus hinter dem Dorf ist „ein verschlagenes Cämmerle von Brettern" — ein jüdischer Gebeteraum. Auscha (Üstek): einige Judenhäuser und eine Synagoge, recht weit von der katholischen Kirche. Zäbofi (GB. Kuttenberg): die Juden wohnung wird hinters Dorf verlegt werden. Zbozi (GB. Habern): die Judenwohnung wird anderswohin verlegt werden. Es würde uns nun interessieren, welchen Erfolg diese einheitliche Aktion vom Jahre 1727 auf die Entfernung der Judensiedlungen aus der Nähe der katholischen Kirchen tatsächlich gehabt hat. Die erhaltenen Amtsakten geben uns leider keine Auskunft darüber; es wird daher nötig sein, dies von Fall zu Fall von Herrschaft zu Herrschaft auf Grund der vorhandenen Registraturakten festzustellen. Im Hinblick auf die damalige geringe Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit der landesfürstlichen Behörden und die nicht eben bedeutende exekutive Macht der damaligen Kreisämter können wir jedoch mit Grund dafürhalten, daß die ganze Aktion wie üblich ohne Endergebnis blieb, einmal wegen des geringen Interesses der Kreisämter selbst, denen sie als unangenehme Belästigung erschien, dann wegen der begreiflichen Resistenz der Grundobrigkeiten, die derartige Eingriffe der Statthalter, resp. der Kreishauptleute in ihre Judenjurisdiktion und -administrative sehr ungern sahen und sicherlich meistenteils kaum gewillt waren, ihre Dispositionen hinsichtlich der ortsansässigen Judenfamilien nach den mehr theoretischen Verordnungen der Wiener und Prager Stellen einzurichten. Übrigens ließ die Ruhe, welche bald darauf in den Verhandlungen bezüglich der Reduktion der Prager und Landjudenschaft eintrat, sicherlich auch die Landjudenschaft aufatmen, denn sie stellte für ihre Grundobrigkeit eine viel zu willkommene Einnahmsquelle dar, als daß man sie auf einen bloßen Befehl von Prag aus sofort von der Herrschaft vertrieben hätte. Daß derartige theoretische Verordnungen sich 293