Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 294)
- Language
- German
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Die Statthalter gerieten dadurch ein wenig in Verlegenheit und waren gezwungen, sich mit einer diesbezüglichen Anfrage an den Hof um die nötige Aufklärung zu wenden12). Die von Wien am 1. August 1727 eingelangte Antwort war jedoch kaum geeignet, die aufgetauchten Bedenken zu zerstreuen. Das kaiserliche Reskript wies darauf hin, es gehe nicht an, eine General-Cynosur dafür anzusetzen, wieviel Klafter oder Ellen die hinreichende Entfernung der jüdischen Behausungen von der Kirche betragen müsse. Es komme vielmehr auf die individuelle Lage der Judenhäuser an. Im Wesen handle es sich darum, daß die Juden nicht imstande seien, aus ihren Behausungen in die katholischen Kirchen zu sehen, und daß Ärgernissen bei den üblichen christlichen Andachtsübungen und bei den Krankengängen mit dem Allerheiligsten vorgebeugt werde. Eingehendere Verfügungen überließ das Reskript dem freien Ermessen der Prager Statthalter. Diese mußten sich also damit begnügen, die kaiserliche Entscheidung den Kreisämtern zur Kenntnis zu bringen mit dem Auftrag, sich nach deren Wortlaut zu richten und die statthalterische Verordnung vom 26. Mai 1727 zu erfüllen13). Als Ergebnis dieser einheitlichen judenfeindlichen Aktion haben sich in den Akten insgesamt 103 böhmische Ortspläne mit der eingezeichneten Entfernung der Judenwohnungen von der katholischen Kirche erhalten: vertreten sind 15 Städte, 22 Städtchen (Marktgemeinden) und 66 Pfarrorte des Landes. Wir wissen zwar, daß bei den Statthaltern noch weitere Pläne einlangten, doch trotz angestrengtester Nachforschung ist es uns nicht gelungen, sie aufzufinden. Unter den damaligen Verhältnissen ist zwar nicht anzunehmen, daß alle Grundobrigkeiten restlos dem Auftrage ihres Kreisamtes nachgekommen wären — die Scheu vor den mit dieser Aktion verbundenen Kosten und schließlich vielleicht auch die Unmöglichkeit, rechtzeitig den Landmesser zu bekommen, mögen sicherlich manche Herrschaft von der Erfüllung des statthalterischen Erlasses zurückgehalten haben. Außerdem begnügten sich viele Obrigkeiten nur mit der Mitteilung, die Juden in ihren Gemeinden seien so weit von den katholischen Kirchen entfernt, daß keine im angezogenen Reskripte angedeutete Gefahr bestehe und es daher auch überflüssig sei, kostspielige Pläne der betreffenden Gemeinden herzustellen. Wir müssen uns daher vorläufig mit den Plänen bescheiden, die uns das Finderglück beschert hat — möglicherweise gelingt es mit der Zeit, ihre Zahl durch weitere, bisher verschollene zu vermehren. Die erhaltenen Pläne14) sind freilich nicht alle von gleichem Wert. Nicht überall wurde dem Auftrage entsprochen, sie durch Landmesser herstellen zu lassen. Neben den Landmessern wurden von den Obrigkeiten zu dieser Arbeit einerseits Stadtingenieure und Baumeister, 290