Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 289)
- Language
- German
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die Vermehrung der Judenschaft in den Landstädten, noch das vorgeschlagene Normaljahr 1618 fand die Zustimmung der Kommission, sie neigte vielmehr zur Ansetzung des Normaljahres 1654, wie es durch den Steuerkataster gegeben war, in den ja auch die Juden einbezogen waren. Die ablehnende Haltung der Landtagskommission dem Regierungsentwurf gegenüber drang auch im Landtagsplenum durch; es stellte den Antrag auf Konskription jener Judenfamilien, welche seit dem Jahre 1654 im Lande wohnten, und die Regierungsproposition wurde abgelehnt. Die Regierung war jedoch nicht gesonnen nachzugeben und wiederholte i. J. 1725 ihre Anträge und ordnete eine Judenkonskription in Böhmen an. Die ständische R^duktionskommission hatte es mit der Bearbeitung des ihr von den Kreisämtern gelieferten Materiales keineswegs eilig, denn sie war entschieden gegen das Normaljahr 1618. Dieser Widerstand der Stände veranlaßte schließlich die Regierung zu Zugeständnissen, die namentlich in der Erklärung ihren Ausdruck fanden, daß sie sich die Entscheidung in der Judenfrage für einen späteren Zeitpunkt vorbehalte. Bei den Verhandlungen trat der Gegensatz zwischen dem politischen und dem kameralen Gesichtspunkt offen zutage. Während die Böhmische Kanzlei auf Seiten der Judenfeinde stand, setzte sich die Hofkammer und die böhmische Kammer für das bedrohte Interesse des königlichen Fiskus ein, der durch die geplante Reduktion ein hübsches Sümmchen an jüdischen Steuern verloren hätte. Die Juden selbst protestierten freilich ebenfalls gegen die drohende Gefahr, und der Erfolg war, daß die Verhandlungen ergebnislos verschleppt wurden, bis schließlich der Standpunkt der Hofkammer die Oberhand gewann, die Juden seien zwar eine „pestis rei publicae", aber dabei ein „malum necessarium". Die Stellung der Juden in Böhmen blieb daher damals noch in ihrem Wesen unberührt, wenn auch nicht auf lange Dauer. Bald, darauf kam es unter Maria Theresia zu neuerlichen, noch entschiedeneren Exstirpationsversuchen gegen die Juden. Diese judenfeindliche Stimmung zeitigte die Aktion, der wir die Erhaltung von mehr als hundert Plänen von Städten, Städtchen und Dörfern Böhmens zu verdanken haben, die den Zweck hatten, die Entfernungen zwischen der Judensiedlung und der katholischen Kirche festzustellen3). Wir haben bereits von den Befürchtungen gehört, welche vom Prager erzbischöflichen Konsistorium geäußert wurden: die Gefahr der Verunehrung des Altarssakramentes von Seiten jener Juden, die unter der christlichen Bevölkerung wohnten. Bereits, aus dem Jahre 1720 besitzen wir eine Beschwerde des erzbischöflichen Konsistoriums, welche als ein Vorbote der späteren einheitlichen Aktion v. J. 1727 anzusprechen ist. Damals machte das Konsistorium die Prager Statthalter darauf auf- 285