Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 286)
- Language
- German
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ren Befelch oder Bestätigung, ob der Verbrecher ausizeare^btlich Von ihme Bürgermeister oder Richtern angezogenen Ursachen inhaftirt worden, begehren. Widrigens falls aber keiner Entweichung, oder sonsten wichtige Ursachen, dasz er alszo gleich arretirt werden müsse, zu besorgen wären, solle der Bürgermeister oder richter ohne vorheriger Meiner oder Meines ambts erlaubtnus oder auch auf Blosses eines frembden Verlangen, keinen Juden einzusetzen die Fueg und macht haben. Ferner soll aber, 19° In entstehung einer strittigen Sach zwischen einem Christen und Juden, in sonderheith aber einem Kasowitzer Bürgern, kann der Magistrat zwar hierinnen sprechen, der Jenigen P&rthei aber, welcher sich gravirter zu seyn Vermeinte, freistehen, zu mir alsz ihrer Obrigkeith zu recurriren. Wohingegen der Magistrat immittelst Bies zu Meinem auszspruch mit der Execution innehalten, wann aber zwischen einem Juden und keinem Kasowitzer Bürgern ein Rechts Handel hervorkäme, mehr Berührter Magistrat sich darein keineswegs mischen solle. Alldieweillen mich dann auch die Kasowitzer Judengemeinde Unter andern ihnen eine neue schul auf Bauen zu lassen Unterthänigst. also will Letzt!, undt pro 20mo Deren selben Bitte auch erhören und die Verlangte schul nach ihrem aigenen Ooncept, jedoch unter folgenden Conditionen aufführen laszen, dasz sie mir 1° 200 Fl. angabegeldt, sodann secundo nach völliger Erbauung derselben 200 Fl mehr als die Bauunkosten austragen werden und drittens: die völlige Bau-Unkosten nebst denen 200 Fl Überschusz, in einem Jahr von derzeithen^ dasz des Bauens so anfang gemacht worden erlegen und entlich 4t0 alle Jahr 24 RtM. zinszes hier vorgeben sollen, geben in Meinem Schioez Schliszelburg den 25. 8bris A. 1721. Maria Josepha Gr. Küniglin Geb. Gr. Freiherin Von Chudienitz m. p. Leopold Joseph Graf Künigl m. p. *) Colleda (tschechisch: koleda) wird bei Josef Jungmann, Slownjk ceskonemeck^ (Prag 1836), II, 100, glossiert als „eine Ceremonie am Feste der 3 Könige (6. Jänner), wo der Pfarrer die Wohnungen seine« iSprengels aus weiht"; dabei wurde er vom Kantor, Kirchendiener und Ministranten begleitet; Pfarrer und Kantor (Lehrer) sammelten bei dieser Gelegenheit die ihnen zustehenden und in die normalmäßigen Bezüge eingerechneten Neujahrsgeschenke ein. Diese Neujahrsgeschenke hießen ebenfalls Colleda (bei Bartal, Glossarium mediae et infimae latinitatis regni Hungariae, Leipzig 1901, S. 140, wird ,colleda* tibereinstimmend als .strena annua' glossiert). 282