Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 282)
- Language
- German
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Begehrte Begnadungen woM zu gemüth führen undt denenstelben aufs genaueste nach zu Leben wissen. Und zwar pro Primo Solle sieh kein Judt oder Jüdin an Unseren Christlich Sonnundt Feiertagen ausser denen irgendtswo ausgesetzten Marckttagen und wann Sye etwann i<n ihre Schul sonst wo über Landt reyszen, oder auf Herrschaftl. Befehl wohin zu geben haben, auf meiner Herrschaft einigen Handel oder wände! zu treiben undt hausziren zu gehen, ja sich gar nicht ausz seinem Hause zu sehen, viel weniger aber ausser dem Hause Holtz hackhen oder sonsten einige Arbeithen zu Verrichten, gelieszten laszen, widrigenfalls Sie die hier austrücklich ausgesetzte Straff eines 14tägigen Arrests undt in Eys'zen und Banden Verrichtung einiger verordneten Herrschaf tl. Arbeit dann zur Kasowitzer Kirchen Abstattung einer zwey Pfundt weisser Wachskerzen zu erwarthen haben. Umb aber sie Juden in ihrer Nahrung nicht zu hemmen, mögen selbte am Sonnundt Feyertagen auf die auszwärthige Marktre&szen undt ausszer meiner Herrschaft, wo man es ihnen erlaubt, ihren Handel undt Wandel nachgehen. Secundo, Wird sich kein Jud oder Jüdin Unterstehen ausz denen Fenstern zu schauen, Vielweniger aber auf der ganzen bei öffentlicher Vorbeygehung eines geistlichen zu dem Kranken mit der Processin, Colleda1) und sonsten dergleichen mehr, sich blicifchen laszen, sondern jedesmahl sich in das nächste Hausz begeben undt alldorthen bisz nach Vorübergang des Priesters erwarthen; Ansonsten aber auch alle und jede geistlichen, insonderheith aber den dorzigen Hr. Pfarrern mit schuldigen Respect und Reverenz begegnen; Über diesen punets-Übertrettern aber thue ich mir eine willkürliche sehr scharfe und sonder aller Barmhertzigkeith laufende Straffe aufzubürden selbst vorbehalten, Undt sintemahlen auch pro 3tio Viel christliche Persohnen Bey denen Juden in Diensten zu stehen oder zu arbeithen pflegen,- also solle keiner der Juden einen Christen oder Christin unter jedermahliger Straff 1, Groschen, so oft die Übertrettung dargezeugt wurde, an Sonn- oder Feyertagen einige arbeith auftragen, oder darzu anhalten, es währ denn Sach, dasz ihr Schabesz auch an einem unserigen Feyertag einfiele, wo so dann ihnen erlaubt wirdt, eine kristliche Persohn Blosz undt alleinig aber nur im Winter zum ein Heitzen undt sonst zu nichts anderen. Zum Unterscheidt des Juden gesündel von Ehrlich-Christlichen Leuthen solle pro 4t0 auf meiner gantzen Herrschaf t kein Judt oder Jüdin mit alleinigen 278