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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 267

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 267)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1273-2645616
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vornehmen Judenrichters Daniel, ist von heute an Eigentum des Mose, S. Ahron, sein und seiner Nachkommen Eigentum für ewige Zeiten, ohne jede Einrede. Geschrieben und gefertigt Donnerstag, 20. Tischri 443 (22. Oktober 1682). Juda Lob, S. Ahron32), amtiert derzeit in der heiligen Gemeinde Tobitschau und Kojetein. Schmaja, S. des Märtyrers Schlomoh, das Andenken des Frommen zum Segen, Jizchak, S. Siml, er lebe zu langen guten Tagen." Eintrag Männerabteil. Der Sitz im Männerabteil auf der Ostseite, rechts vom Leuchter, u. zw. in der Nähe der Nordwand, dieser Sitz ist, nach Verlautbarung, von heute an Eigentum des geehrten Jakob Löb, S. Schlomoh. Es ist der Platz, welcher oben auf BL 43 auf den Namen seines Großvaters Jizchak, S. Schlomoh eingetragen. Dieser Platz fiel dem Enkel Jakob Löb als Erbe von seinem Vater Schlomoh zu. Nachdem aber der Synagogensessel, welcher auf Blatt 43 verzeichnet, im nordöstlichen Winkel situiert war — so war die Lage des Platzes vor dem Bau der Synagogenwölbung, durch den Synagogenbau wurde dieser Platz, durch den Bau des18) Pfeilers des18) „Kwelb" (Gewölb) verengt. Deshalb wurde dem genannten Jakob Löb oben angeführter Platz zugeschrieben, u. zw. auf der Ostseite, nahe der Nordwand, jedoch nur unter der Bedingung, daß genannter Jakob Löb verpflichtet ist, „zu weiche nal8), am Sabbat, so sich t r e f f t18) eine Hochzeit (in der dem Sabbat folgenden Woche), so geht der Bräutigam am Sabbat seiner Hochzeit auf diesen Sitz. Dem Jakob Löb und seinem Bevollmächtigten, oder die nach ihm kommen, ist es nicht erlaubt, dies einem Bräutigam zu verwehren. Sollten aber zwei Bräutigame an ein und demselben Tage den Hochzeitssabbat feiern, so18) „darf" (muß er nicht) er nur einen Bräutigam auf seinen Platz18) „zu lassen" und der zweite Bräutigam soll auf einen anderen Platz gehen. Dies alles geschehen im Beisein der Almosenkassiere und mit Wissen des Judenrichters. Zum Zeichen der Wahrheit geschrieben und gefertigt, Donnerstag, 22. Adar I. 467 der kleinen Zeitrechnung (24. Feber 1707), Abraham, S. Menachem Mendl ha-Levi, amtiert derzeit hier in Tobitschau. Dieser Sitz mit allen darangeknüpften Rechten und Bedingungen, wie oben vermerkt, gehört von heute an dem geehrten Nactmm, S. Elieser zum völligen Besitz und für ewige Zeiten; Es ist in seiner Macht, diesen Platz zu verkaufen, zu verschenken, oder zu verpfänden, wie mit seinem ureigenen Besitz zu verfahren. Diese Zueignung erfolgte nach dreimaliger Verlautbarung im Gotteshause, nachdem niemand Einspruch erhoben. Also geschehen Sonntag, 17. Sivan 496 (27. Mai 1736), David Tebl, S. Jakob Aschkenasi, amtiert hier in der heiligen Gemeinde Tobitschau. Daniel, S. Juda Löb; Selig, S. Kolonimos aus Krakau. Meier, S. Mordechai, Vorbeter und Beglaubter hier in Tobitschau. 262

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