Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 244)
- Language
- German
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Samuel verlangt, daß Simson die Rechtsgültigkeit der Urkunde beweisen soll, denn Samuel behauptet, die Sehuldforderung schon beglichen zu haben. Es wird dem Simson eine Zeit von 14 Tagen gegeben, um die Rechtsgültigkeit seiner Urkunden nachzuweisen. 66 Montag, den 24. Adar 5443. Es erscheint Jakob Popper und Simon, der Sohn des Leib Planta. Jakob legt eine Schuldurkunde vor, die Simon ausgestellt, und von den Zeugen David Sofer und Kopel Schames unterschrieben, am 28. Elul 5442 in der Höhe von 30 fl. ausgestellt wurde. Simon erkennt die Schuldurkunde an, bittet aber um eine Zahlungsfristverlängerung. Es wird ihm eine Frist von 14 Tagen bewilligt. 67 Samuel Nächod erscheint als Vertreter des Josef Marie und verlangt von Mordechaj Brandeis Chajot (Schneider) die Einlösung einer Schuldurkunde, ausgestellt am 2. Kislev 5440 in der Höhe von 15 fl. und unterschrieben von Chajim Iserl und Kopel Schames. Mordechaj erklärt: er hätte keinen Meliz (Anwalt), wäre aber bereit, einen Vergleich zu schließen. Samuel geht darauf nicht ein. Da gegen die Schuldurkunde kein Einspruch erhoben wird, erhält Mordechaj den Auftrag, innerhalb 14 Tagen seine Schuld zu bezahlen. 68 Dienstag, den 25. Adar 5443. David Chasan klagt den Jechiel Katzew (Fleischer), Leipen, auf Bezahlung der Rinder, die er bei ihm geschlachtet hat. Jecheil behauptet, daß er alles bezahlt habe, sogar die bei David nicht geschlachteten Rinder, die ungefähr 20 Stück betragen. Urteil: Jechiel soll innerhalb 14 Tagen schwören, daß er alles vollkommen bezahlt hat. 69 Donnerstag, den 27. Adar 5443. Simon Bfeznic verlangt von Kaiman Kauders den rückständigen Mietzins für den ihm am Tandelmarkt überlassenen Platz, und zwar: 49 Kreuzer für das Jahr 5437; 1 Gulden für 5438; 1 fl. 30 für das Jahr 5439; 3 Gulden für das Jahr 5440; 7 Gulden für das Jahr 5441 und 15 Gulden für das Jahr 5442. 239