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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 241

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 241)
Language
German
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IRI
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58 Aron Glauber klagt den Mayer Gronim auf Bezahlung eines Schuldscheines, den sein Vater ausgestellt. Da Mayer seinen Vater beerbt habe, so soll er auch dessen Schulden bezahlen. Mayer entgegnet, er habe von seinem Vater nur 1 fl. geerbt und sei als letzter auf dem Schuldschein unterschrieben. Beschluß: Aron soll den Beweis erbringen, daß Anschel das Vermögen seines Vaters geerbt habe, dann wird entschieden werden. 59 Dienstag, den 4. Adar 5443. Scheindel, die Frau des David Tachau, fordert von Mordechaj Fanta die Bezahlung von 3 fl. laut Beschluß des Bet-Din (Rabbinischen Gerichtshofs). Mordechaj erwidert, das k. k. Appellationsgericht habe diesen Beschluß verworfen und er verlangt daher eine schriftliche Klage. Dieses Verlangen wird anerkannt. 60 Donnerstag, den 6. Adar 5443. Es erscheinen Abraham Chajot (Schneider), sein Schwiegersohn Isaak Humpoletz und Chajim Israel Zoref (Goldschmied). Abraham und Isaak fordern von Chajim die Pfänder, die sie bei ihm hinterlegt haben, und wollen das entliehene Geld zurückerstatten. Chajim fordert außer der Pfandschuld noch den Betrag von 35 fl. mit den aufgelaufenen Zinsen. Diesen Betrag habe er den Beiden gegen Schuldschein geliehen. Bis diese Schuld getilgt ist, will er die Pfänder herausgeben. Es wird beschlossen, Chajim soll die Pfänder amtlich schätzen lassen. Für den Fall, daß ihr Wert die ganze Schuld nicht deckt, so sollen Abraham und Isaak den Fehlbetrag ergänzen. 61 Sonntag, den 9. Adar 5443. Gabriel Simon Lilus klagt den Abraham Kanis auf Bezahlung von 4 fl. für Vermittlung von 30 Stück Käse und Butter. Abraham gibt an, er habe gar nichts gekauft und was er gekauft, wäre ohne Vermittlung des Gabriel. Es wird erkannt: Gabriel soll beweisen, daß er 30 Stück Käse und Butter vermittelt habe und daß ihm dafür eine Vermittlung gebühre. 236

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