Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 240)
- Language
- German
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Chaje fordert von dem Ehepaar Jura ihren Anteil am Gewinn im Laufe von 5 Monaten in der Höhe von zirka 50 fl., einen Silberbecher, 3 Lot schwer, für einen zugewiesenen Kredit von 10 fl., ferner für die Ausnützung ihres Gewerberechtes 20 fl. Kopel und seine Frau entgegnen: Chajle hätte ihren Gewinnanteil bis heute bekommen, und fordern von ihr gleichzeitig 50 fl. für Verluste, die das gemeinsame Geschäft erlitten, denn sie sei als Gesellschafterin nicht nur an dem Gewinn, sondern auch an dem Verlust beteiligt. Chaje behauptet, daß sie vor Zeugen ihren Austritt aus der Firma angemeldet habe. Es wird beschlossen, Chaje soll alles beweisen. 56 Sonntag, den 25. Schewat 5443. In Angelegenheit der Chaje als Klägerin und ihrem Schwager Kopel Jura wurde beschlossen: Für den Fall, daß Kopel den Kontrakt bei dem Gemeinde-Eltesten unterschrieben hat, so hat er Gültigkeit und bindet beide Teile. Was die Forderung des Kopel betrifft, der von der Chajile 50 fl. Schaden Vergütung für die angeblichen Geschäftsverluste fordert, wird beschlossen, da im Vertrag keine bestimmte Summe genannt ist, die Ohajile in das Geschäft gesteckt hat, so kann keine feste Summe als Schadenersatz gefordert werden. Es muß erst durch Zeugen erwiesen werden, wie groß der Verlust ist, dann erst kann ein entsprechender Teil von dem Gewinnanteil der Chajile in Abzug gebracht werden. Für die Forderung der Chajile von 50 fl. als Gewinnanteil soll sie von Kopel nur 25 fl. bekommen. In Angelegenheit des silbernen Bechers von, 3 Lot und der 10 fl. für Kreditvermittlung, soll nach Ablauf des Kontraktes Kopel schwören, daß diese Forderung falsch ist. Für die „Chasaka" (Gewerberecht) braucht Kopel der Chajile die geforderten 20 fl. nicht zu zahlen. 57 Sonntag, den 2. Adar 5443. Es erscheint Berach und Anschel. Berach verlangt von Anschel ein Gebetbuch, das er als Pfand für ein Darlehen von 2 fl. gegeben hat, zurück, da er die Schuld bezahlt hat. Anschel bestreitet, daß er die 2 fl. bezahlt .erhalten habe. Das Gebetbuch will er erst nach Begleichung der Schuld zurückgeben. Es wurde beschlossen: Anschel soll erst das Gebetbuch bei Gericht hinterlegen, dann wird das Urteil gefällt werden. 235