Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 216)
- Language
- German
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diige« Dekreten per imodum Privilegii, daß über die 4 Juden würtschafften (doch ohne die .geringste maßgebung) keine andern mehr gelitten würden, in gnaden zuertheilen, damit also im Fahle über die obberührte anzahl sich eintzige frembde, ingleichen auch hießige Juden Kinder heürathen und über die determinierte anzahl sich alhier setzen wollen, daß solche gezwungen wären, ihre Wohnung anderwerths zu suchen, auff daß dadurch allerley überlauff zr und belästigung Verhüettet werden möchten; welches wür aber Ewer Hochgräffl. Excell. gnädigster Disposition anheimstellen, Uns aber dero Gnädig-Väterlichen .Schutz unterthänigst gehorsamben Empfehlung Verbleibend Ewer Hochgräffl. Excell. getreü^gehorsambde Erb-Unterthanen Bürgermeister und Rath der Stadt Neuhauß. Decretum. Weilen von alters hero in meiner Statt Neuhauß nicht mehr denn 4 Juden zuwohnen Berechtigt geweßen, als thue es auch dabey fürtershin beruhen laßen, auch solche Berechtigung hiermit undt in iKraft dieses Decrets (mithin sich die Bürgerschaft wieder die Judenschaft undt ihre etwane Vermeinte mehre-re Berechtigung mit mehr zu schützen hätten) in Gnaden confirmiren. Decretum auf meinen Schloß Neühauß den 8 te 9 bris 1682. Johann Joachim Graf Slawata Regierer des Hauses Neühauß mit eigener Hand. 211