Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 211)
- Language
- German
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vorlagen, mit Zustimmung des gräflichen Oberamtes in Haft gehalten wurden, überreichten isie ein „Memorial4' an das königliche Appellationsgericht in Prag mit der Bitte um Gerechtigkeit. Von diesem zur Einsendung der Akten aufgefordert, wandten sich Bürgermeister und Rat an den Grafen mit der Bitte um Anweisung über ihr weiteres, Verhalten. In seinem Antwortschreiben billigt es der Graf lobend, daß »ich Bürgermeister und Rat an ihn um Belehrung gewandt haben und befahl ihnen, „weder die Akten zu überschicken noch sich in einiger schriftliche Verantwortung Einzulassen". Ueber das weitere Verfahren mit den Angeklagten gibt er ihnen die Anweisung: „sie mögen den beschuldigten, falls sie auch weiterhin die Tat nicht eingestehen sollten, nicht nur die Marterinstrumente zeigen, sondern ihnen auch ernstlich drohen, daß sie mit denselben gepeinigt und zum Geständnis der Wahrheit gezwungen werden würden. Doch sollen sie die wirkliche Tortur erst auf seinen weiteren Befehl vornehmen lassen". Über den Fortgang und Ausgang dieses Prozesses schweigen die Akten. Viel milder wurden Vergehen, die an Juden begangen wurden, bestraft. So wurden am 12. Mai 1677 von der gräflichen Obrigkeit die Fuhrleute Fuchs aus Buchen und Pihlsack aus Ulrichschlag, welche „alihießige Judten gefahren und sey den Soldaten verrathen" (welche die Juden ausplünderten), bloß zu einer Geldstrafe von 2 Fr. 20 Kr. verurteilt. Über das Gemeinde- und Familienleben der Neuhauser Juden um diese Zeit erfahren wir nur sehr wenig. Im Jahre 1668 war Samuel Aron, ein Enkel des Glasermeisters Adam, Rabbiner der jüdischen Gemeinde. Er heiratete im selben Jahre die Tochter des Prager Rabbiners Moses Hammerschlag, Regina, deren Mitgift (100 Gulden) er ihr auf seinem ererbten Hausteile im hinteren Teil des einstigen Knejslischen Hauses grundbücherlich sicherstellen ließ62). Viel machte von sich reden die Mutter des Rabbiners Samuel Aron, die Witwe Katerle, die einen aus Dolni Louze zugereisten Juden namens Adam Benedikt heiratete, einen Abenteurer, der bei den christlichen Bürgern Schulden machte, dann 1660 aus Neuhaus flüchtete und „sich in Krieg begeben" hatte. Da Katerle einem Bürger die Schuld ihres Mannes per 228 Fr. 55 Kr. nicht bezahlen konnte, ließ Ferdinand Wilhelm Graf Slawata alle Neuhauser Juden in Haft setzen, worin sie 14 Tage blieben, bis die Brüder Moses und Dawid Veith sich bereit erklärten, diesen Betrag zu erlegen, wofür sie auf Befehl des Grafen die Wohnung der Katerle, bestehend aus einem Zimmer, einer Kammer und Küche, grundbücherlich als Eigentum eingeschrieben erhielten, doch mit der Bedingung, daß die Brüder Veith der Katerle die Wohnung jederzeit zurückzugeben verpflichtet sind, wenn sie ihnen den Betrag von 228 Fr. 55 Kr. zurückzahlen würde. Katerle, welche die Wohnung der Brüder 203