Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 212)
- Language
- German
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Veith räumen mußte, wandte sich mit einer Bittschrift an die Obrigkeit, worin sie um Schutz bat gegen die Brüder Veith, die sie „nach überstandenen vielfachen Kontributionen und Schwedeneinfall" mit ihren Kindern gewaltsam aus der Wohnung gejagt haben. Es half jedoch nichts, die Brüder behielten die Wohnung. Nach neun Jahren verlobten sich die beiden Töchter der Katerle, Rozina und Regina, mit zwei auswärtigen jungen Juden, die im Besitze von Geld waren, weshalb die Katerle den Brüdern Veith den geschuldeten Betrag erlegen wollte und die Rückgabe der Wohnung verlangte. Die Brüder Veith überreichten dann eine Bittschrift an den Grafen, worin sie an die Kalamitäten erinnern, in welche die Neuhauser Juden im Jahre 1660 durch den Abenteurer Adam Benedikt geraten waren, wo „alle Neuhäußer Juden 14 Tag verarrestirt worden", und baten, der Graf möge den beiden „Wildt frembden Vagirenden Juden, So der Stadt zu kheinen Nutz sein würden", die Erlaubnis zur Niederlassung in der Stadt nicht erteilen. Sie wiesen auch darauf hin, daß sie durch die Niederlassung der beiden fremden Juden in der Stadt um die Wohnung kämen und Neuhaus würden verlassen müssen, wodurch, da sie mit Neuhauser Kaufleuten in großer Geschäftsverbindung stehen, finanzielle Schwierigkeiten entstehen würden. Die Brüder mußten trotzdem die Wohnung, ohne Ersatz der 228 Gulden 55 Kr., der Witwe räumen, da es sich herausstellte, daß die Katerle an den betrügerischen Schulden ihres flüchtigen Mannes keinen Anteil hatte, da eT ohne ihr Wissen von Neuhauser christlichen Kaufleuten Waren auf Kredit genommen und mit denselben aus der Stadt geflüchtet war, so daß die Brüder Veith durch ihre Intrigen und falsche Darstellung der Tatsachen die Obrigkeit irregeführt hatten, um in den Besitz von Kateries Wohnung zu gelangen68). 207