Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 210)
- Language
- German
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Uiber dies ist der Judten ihre Schuldigkeit die Tuchmacher Zeichen nach Genügen zuversehen, Welche ihnen aus dem Renth bezahlet werden soll neinlich 1 Pfund 9 Kr. Et noch überdies Seindt sie schuldig in das Spital St. Johanni für die arme Leut Jährlich 200 schlechte Glasscheiben in die Fenster zuversehen. Mehr besondern Schutzgeldt der Gdigen Obrigkeit 5 Schock Gr. m.u Eine eigentümliche Abgabe war die Lieferung der Tuchmacherzeichen für die Tuchmacher an die Obrigkeit. Dieselben wurden aus Siegellack, später aus Blei angefertigt, welche Materialien die Juden (Siegellack ä 9 Kr. per Pfund, Blei ä 6 Kr., später ebenfalls 9 Kr.) liefern mußten, während der Marktpreis in der Regel viel höher war, so daß den Juden daraus ein Schaden erwuchs, welcher laut Aufzeichnungen aus dem Jahre 1745—1747 3—4 Gulden halbjährlich, im Jahre 1762 10 Gulden jährlich), betrug Die Lieferung besorgte der Judenrichter. Als solcher lieferte laut Rechnungen im Schloßarehive der Jude Perl in den Jahren 1660 60 Pfund Siegellack, 1671 124 Pfund, 1672 63 Pfund, 1673 46 Pfund. Zur Abgabe von 200 einfachen Butzen-, Scheiben an das von Adam von Neuhaus 1564 erbaute St. Johannis- Spital hatte sich der damalige jüdische Glasermeister Adam verpflichtet, wie auch sämtliche Handwerkerzünfte sich zu einer bestimmten unentgeltlichen Abgabe von ihren Erzeugnissen an dasselbe Spital verpflichtet hatten. Doch schon im Jahre, 1654 war, wie wir sehen, diese Abgabe Pflicht der jüdischen Gemeinde. Dazu kam noch die neue Abgabe von 10 Schock m., zu deren Entrichtung an die Obrigkeit sich die Juden im Jahre 1654 verpflichtet hatten, die 30 Gulden jährlich betragende Leinwandsteuer und die Häusersteuer, die auch jeder christliche Hausbesitzer an die Obrigkeit zu zahlen hatte, die Abgabe an die Stadt, die Kopfsteuer und die pauschalierten landesherrlichen und ständischen Steuern und Abgaben, die auf sämtliche Judengemeinden des Königreichs repartiert wurden, über deren Höhe für die Neuhauser Juden in den hiesigen Archiven keine Aufzeichnungen vorhanden sind. Von einer neuen städtischen Abgabe ist in einem Dekret des J. J. Grafen Slawata, vom 18. Dezember 1674 die Redev worin es heißt: „Wann die Judenschaft der Neühausöeriischen Gemeinde jährlich 8 Schock zu einer Beisteuer erlegen werden, sollen fürhin weiter nicht beunruhigt werden"61). Die Härte, mit der J. J. Graf Slawata oft gegen die Juden auftrat, zeigt folgender Vorfall: Im Jahre 1685 wurden in Neuhaus die Prager Juden Markus Neuhaus und Abraham Prager über die Anzeige einer Bäuerin wegen Diebstahls in städtische Haft genommen. Diese beteuerten ihre Unschuld und da sie, trotzdem gar keine Beweise 205