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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 209

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 209)
Language
German
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IRI
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zu leiden Vielweniger anderstwo auf meiner Herrschaft von neuem einzulassen"57). Auch die Brüder Mojzes und Dawid Veith mußten Neuhaus verlassen, der eine zog nach Teltsch, der andere entfloh Schidden halber nach Pirnitz in Mähren57*). Vielleicht hängt es auch mit obigem Dekret zusammen, daß der Graf mittels Dekret vom 4. November 1682 dem Markus Guthmann „auß erheblich Uhrsach" die Stadt zu verlassen befahl, indem er ihn zwang, sein vom Juden Perl gekauftes Haus dem Josef Winternitz zu verkaufen. Von der Angabe befahl er, dem Guthmann58) 30 Fr. auszuzahlen, „damit er Sein Glückh anderweitig suchen möge". Die „erheblich Uhnsaoh" mag die gewesen sein, durch diese Ausweisung die Zahl der Judenschaft auf vier Familien zu reduzieren. Doch erlaubte derselbe Graf Slawata um fünf Jahre später (14. August 1687) der Witwe des verstorbenen Neuhauser Judenrichter Perl, gegen Entrichtung eines jährlichen Schutzgeldes von drei Schock nach Kardas Äecic zu tibersiedeln „Unangesehn in meinem Markt Resehitz nur zwey Juden zuwohnen berechtigt seyn und Ich sonsten keine Uhrsach ihrer mehr dahin zunehmen habe"59). Im Jahre 1689 führten die Neuhauser Kaufleute verschiedene Beschwerden gegen die jüdische Konkurrenz, besonders gegen den Juden Josef Winternitz und dessen Sohn Wolf, daß sie die Bürger im Handel sehr schädigen. J. J. Slawata erklärte hierauf in seiner Antwort auf diese Beschwerden an den Stadtrat, daß er zwar den Juden einige Freiheiten gewährt habe, doch nicht dermaßen, daß isie mit allen Waren Handel treiben und die Bürger an den Bettelstab bringen. Er werde ihrer Frechheit Einhalt tun, da ihm an einem Christen mehr gelegen sei als an der ganzen Judenschaft. Er habe seinem Hauptmann Ruth von Ruthenstein befohlen, alle Beschwerden gegen die Juden ordentlich zu prüfen (aby vysetril fädne), besonders diejenigen, daß die Juden an Sonn- und Feiertagen, ja selbst zur Zeit des Gottesdienstes, bei offenen Türen Tuch stückweise und per Elle, sowie auch andere Waren verkaufen59*). Johann Joachim Graf Slawata, war es auch, der den Neuhauser Juden eine Leinwandsteuer von 30 Gulden jährlich auferlegte, als Ablösung der bis dahin in Geltung gewesenen Pflicht derselben, von der Herrschaft ein bestimmtes Quantum Leinwand zu einem festgesetzten Preise abzunehmen und außerhalb der Neuhauser Herrschaft zu verkaufen590). Über die sonstigen Abgaben der Neuhauser Judenschaft als Gemeinde an die Grundobrigkeit gibt uns folgende Aufzeichnung im Urbarium des Jahres 1654 Aufschluß60): „Die Judten von Ihre Hauß zahlen 38 Gr. Aus Von der Erdten- Stadt, wo sie ihr Begräbniß in dem Pejtschoch haben, sich es versteht. 204

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