Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 208)
- Language
- German
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als Teilzahlung für das gelieferte Tuch. Im Jahre 1670 führte die Neuhauser Bürgerschaft beim Oberhauptmann Ruth von Ruthenstein Beschwerde darüber, daß „eine Menge fremder Juden" sich zuweilen auch außer den Jahrmärkten 2—3 Tage in der Stadt aufhalten, wo sie zum Schaden der Bürgerschaft und der Kaufleute ihren Hausierhandel betreiben. Der Oberhauptmann beauftragte hierauf den Magistrat, den Handel der fremden Juden in der Stadt außer den Jahrmärkten „wirklich einzustellen44 oder von jedem derselben für den Hausierhandel 15'Kreuzer (täglich?) für die Gemeinde einzuheben. Eine solche Abgabe, so fügt er hinzu, sei seines Erachtens durchaus nicht unbillig, da jede Grundobrigkeit berechtigt sei, jedem fremden Untertanen, geschweige denn einem Juden, der auf ihrem Gebiete zum Schaden der eigenen Untertanen Handel treiben will, diesen zu verbieten, oder eine Abgabe zu Gunsten der Beschädigten einzuheben52). Um diese Zeit führten zahlreiche Prager und andere Juden verschiedene Waren aus Wien nach Prag und umgekehrt durch die Stadt Neuhaus, wo sie an den Stadttoren eine Mautgebühr entrichteten. Ende 1669 beschwerten sich die „Eltesten Deputierten Landes Juden4453) beim Bechiner Kreisamte darüber, daß man die Juden in Neuhaus beim Durchreisen mit außergewöhnlichen Mautgebühren belästige44, welche Beschwerde am 7. Jänner 1670 an den Neuhauser Oberamtmann Rüth von Ruthenstein weitergeleitet wurde. In seinem Berichte an das Kreisamt vom 12. Jänner erklärt der Oberhauptmann die Beschwerde der Juden für grundlos. Kein Jude könne behaupten, daß von ihm an den Stadttoren eine höhere Mautgebühr als die von alters her übliche eingehoben würde. Er werde die Sache untersuchen und einen etwa vorgekommenen Mißbrauch für die Zukunft abstellen54). Von den fremden in Neuhaus weilenden Juden gelang es manchen, sich in der Stadt als überzählige Juden für die Dauer ansässig zu machen, besonders wenn er die Tochter eines Neuhauser Schutzjuden heiratete, wie es mit den aus Tele in Mähren stammenden Brüdern Moyses und Dawid Veith um das Jahr 1660 der Fall war. Dies veranlaßte Bürgermeister und Rat im Jahre 1682, dem Grafen Johann Joachim Slawata eine Petition zu überreichen56), worin sie baten, er möge ihnen in einem Dekrete das uralte Privilegium, wonach in der Stadt Neuhaus nicht mehr als vier jüdische Familien wohnen dürfen, erneuern, welche Bitte der Graf durch ein am 8. September 1682 erlassenes Dekret erfüllte56). Schon im Jahre 1674 wies Graf Slawata das Ansuchen eines Juden um die Erlaubnis, sich in Neuhaus oder sonstwo in der Neuhauser Herrschaft ansässig zu machen, ab mit den Worten: „Ich bin nicht gesinnt, über die uralte Zahl der Juden einen in meiner Stadt Neühauß 203