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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 207

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 207)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1213-2645556
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Paul Graf Slawata den Neuhauser Bürgern alle ihre alten Privilegien, darunter natürlich, wenn auch nicht ausdrücklich, auch die die Beschränkung des jüdischen Handels betreffende Resolution des Grafen Wilhelm, vom 20. November 1624. Auch dessen Nachfolger, Ferdinand Wilhelm, erließ auf das Ansuchen der Neuhauser Bürger am 2. Juli 1657 ein Dekret, worin erklärt wird, daß es bei der vom Grafen Wilhelm erteilten Resolution, wonach die Neuhauser Juden außer dem ihnen zugewiesenen Handel, keinem sonstigen Erwerb nachgehen dürfen zum Schaden der Bürger, verbleiben solle und sowohl der gegenwärtige als auch die späteren Hauptmänner darüber ihre (schützende) Hand halten und es nicht zulassen sollen, daß die Juden sich im Handel ausbreiten oder an Zahl sich vermehren51). Daß aber die Neuhauser Juden trotzdem Handel mit allerlei ihnen verbotenen Waren unter stillschweigender Duldung der Obrigkeit trieben, geht aus mehreren, im Schloßarchiv befindlichen Anweisungen und Rechnungen hervor. Sö lieferte der Neuhauser Jude Marcus Gutmann im Jahre 1669 dem Schloßhauptmann J. C. Rounie 5 Lot „güldene Spitzen", um den Preis von 8 Gulden 45 Kreuzer, welche der Gräfin nach Prag geschickt wurden. Im Jahre 1671 liefert der Neuhauser Judenrichter Perl fürs Schloß 7 Stück gröbere Leinwand ä 5 Fr. 35 x., die Jüdin Esterle liefert im selben Jahre „für Ihre Hoehgräfl. Excellenz'4, zwei feine gelbe Saffianfelle zu zwei Polster für 5 Fr. 45 x. Es sind dies Waren, mit denen zu handeln den Juden, laut der Resolution des Grafen) Wilhelm Slawata, ausdrücklich verboten war und es muß angenommen werden, daß sie derartige Waren trotz den Protesten der christlichen Handelsleute nicht nur an die Herrschaft, sondern auch den Bürgern in der Stadt und auf Märkten verkauften. In ihrem Handel waren die Neuhauser Juden auf Kredit angewiesen, den sie sich bei Neuhauser Christen gegen Schuldschein oder Pfand zu verschaffen wußten. So verpfändete der Neuhauser Jude Josef Mojzes (Winternitz?) um 1670 bei Michael Bloßl für ein Darlehen von 100 Gulden 4 silberne Löffel, 2 silberne Becher, 2 silberne Schaulen (?) „1 Tabakpikse Schült Krotene", 1 silberne „Schnur-Ketten", 1 Ring mit 7 Diamanten und 24 silberne Knöpfe. Für ein weiteres Darlehen von 100 Fr. einen silbernen Leibgürtel, 3 silberne Löffel, 2 „silberne Schnur Koller44 (= silberne Halskette?), 3 „Ringl mit Steinen Versetzet". Aber auch fremde Juden kamen jetzt nach Neuhaus und machten hier ihre Geschäfte. Linzer Juden kauften 1674 bei dem Neuhauser Tuchmacher Reinhard Schneuter 50 Stück rotes Neuhauser Tuch um 650 Fr. gegen Ausfertigung eines Schuldscheines. Diese lieferten dem Tuchmacher 16 Zentner 30 Pfund Schafwolle um den Betrag von 422 Fr. 02 *

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