Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 205)
- Language
- German
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verlassen, zumal ihnen in dieser Stadt der Erwerb geschmälert werde, wie es sonst nirgends der Fall sei. Sie bitten daher um den Schutz des Grafen, damit ihnen nicht mehr auferlegt werde, als was sie tragen können. Die Entscheidung des Grafen, von ihm selbst an den Rand des Schriftstückes geschrieben, lautet: Da es gegenwärtig die Not erfordert, die Stadttore besser zu bewachen, dürfen die Juden sich nicht weigern, den geforderten größeren Beitrag zu leisten. Wenn jedoch ruhigere Zeiten kommen werden, dann sollen sie den Wachdienst in althergebrachter Weise leisten. Von dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt, ließ der Magistrat am 24. Juli die Juden Samuel, Markus und Rerl aufs Rathaus kommen, wo ihnen in Gegenwart der Stadtältesten die gräfliche Entscheidung vorgelesen und zugleich erklärt wurde, daß für sie die Verpflichtung zur Pauschalzahlung für die 2 Musketiere mit dem 31. Juli in Kraft treten werde. Das war für die Juden eine niederschmetternde Mitteilung. Die neuen Abgaben für unbestimmte Zeit — das bevorstehende Kriegsende war den Juden natürlich unbekannt — überstiegen ihre Leistungsfähigkeit. Es wurde daher an Ort und Stelle verhandelt und ein Ausweg gefunden. Die Judenschaft verpflichtete sich, an die Stadt eine jährliche Abgabe von 10 Schock Groschen für sich und ihre Nachkommen für ewige Zeiten abzuführen, wofür sie von der Pflicht zur Stellung der 2 Musketiere enthoben wurde, welcher Vergleich in das Manuale des Stadtrates eingetragen wurde47). Es ist begreiflich, daß die Neuhauser Judenschaft diese neue Abgabe, trotzdem sie sich in der Not zu derselben verpflichtet hatte, als eine provisorische betrachtete, deren sie sich bei günstiger Gelegenheit zu entledigen hoffte. Im Jahre 1654 überreichten sie dem Stadtrat ein Gesuch um die Ermäßigung dieser Abgabe auf 5 Schock jährlich, und da der Stadtrat dieses „Ansinnen" mit Entrüstung zurückwies, wandten sie sich an den Grafen mit einer Eingabe, deren Inhalt nicht bekannt ist, da dieselbe sich nicht im Schloßarchiv unter den Akten befindet. Doch scheint es, daß sie in derselben dem Grafen das Anerbieten machten, diese Abgabe lieber „in die gräfliche Renten" als an den Stadtrat abführen zu wollen. Der Stadtrat, vom Grafen zur Aufklärung aufgefordert, überreichte demselben einen von Gehässigkeit gegen die Neuhauser Judenschaft strotzenden Bericht, worin die jüdische Eingabe an den Grafen als ränkevoll und hinterlistig (poskocny) bezeichnet und die Juden des Wortbruches und der Undankbarkeit beschuldigt wrerden, da sie die Zahlung der 10 Schock verweigern, trotzdem sie dem Stadtrat zu Dank verpflichtet seien dafür, daß er an ihren Häusern einen Abfuhrkanal erbauen ließ, der fast 100 Schock gekostet hat, während von den 200