Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 203)
- Language
- German
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der christliche Händler überhaupt nicht oder nicht so billig liefern konnte. Die Juden betrieben also nach wie vor ihren Handel, ja der Jude Isak arbeitete darauf hin, vom Grafen die Erlaubnis zur Wiedereröffnung' des ihm gesperrten Ladens zu erlangen. Daß er in diesem Bestreben Aussicht auf Erfolg hatte, geht daraus hervor, daß der Stadtrat sich in einem devoten Schreiben an den Jesuitenpater und Rektor des Neuhauser Jesuitenkollegs de dato 5. August 1628 mit der Bitte wandte, derselbe möge als persona grata beim Grafen und der Gräfin durch seine Fürsprache das Vorhaben des Juden Lazar vereiteln. In diesem interessanten, in tschechischer Sprache abgefaßten Schreiben42) heißt es: „Der Stadtrat habe die sichere und zuverlässige Kugde davon, daß der Jude Isak und sein Weib Eliska beständig darauf hinarbeiten, von Seiner Gnaden die Bewilligung zur Eröffnung eines Gewölbes in der Stadt, worin sie verschiedene Krämerwaren feilbieten würden, zu erlangen.4' Es folgt dann die Schilderung der verderblichen Folgen, welche ein eventueller Erfolg dieses Juden für die christlichen Handelsleute und Handwerker, ja für die ganze Gemeinde haben würde, weshalb sowohl die Krämer, als auch die Handwerker an den Stadtrat mit der Bitte herangetreten seien, derselbe möge gegen das Vorhaben dieses Juden die nötigen Schritte unternehmen, wobei sich die Krämer verpflichteten, die etwaigen Bedarfsartikel für „die gnädige angestammte Obrigkeit" zum Selbstkostenpreis zu liefern. Der Stadtrat habe bereits die Bitte an den Grafen gerichtet, daß er über der von ihm selbst erlassenen, die Einschränkung des jüdischen Handels betreffenden Resolution vom 20. November 1624 seine schützende Hand halten und die Anordnung treffen möge, daß die den Bürgern zurückgegebenen Privilegien nicht den Juden, sondern den Christen zugute kommen, so daß den Juden alle bürgerlichen Gewerbe verboten würden. Der Brief schließt mit den Worten: „Weshalb wir zu Euer Hoch würden ergebenst unsere Zuflucht nehmen mit der Bitte, uns und dieser Gemeinde in Güte und Gnaden geneigt zu sein und bei Sr. Gnaden unserer gnädigen und angestammten Obrigkeit fürsprechen zu wollen, daß Se. Gnaden mit Rücksicht auf die große, unaussprechliche Armut dieser Gemeinde dem Ansuchen dieses gottlosen Juden (tofaoto 2ida neznaboha) keineswegs willfahre und befehlen möge, daß derselbe, da er uns zu den verschiedenen Steuern mit keinem Heller behilflich ist43), zu dem Erwerbe zurückkehre, welcher ihm und seinem Bruder Aron früher erlaubt worden war..Die Intervention des Jesuitenpaters scheint Erfolg gehabt zu haben, da im 17. Jahrhundert von einem jüdischen Laden in der Stadt nicht mehr die Rede ist. Daß aber vom Grafen auch die Durchführung seiner, die Einschränkung des jüdischen Handels betreffenden Resolution angeordnet 198