Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 201)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2644300-2644305--1207-2645550- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
aumysli) die den christlichen Bürgern zustehenden Gewerbe selbst ausübe und ihnen den Verdienst wegnehme. Abgesehen von der Klage über die jüdische Konkurrenz waren es offenbar vage Beschuldigungen und Anklagen, die jeder Grundlage entbehrten. In jenen Zeiten machte man bei der strengen Marktordnung schon in Friedenszeiten mit Leuten, welche die Lebensmittel verteuerten, kurzen Prozeß, selbst wenn es gute Christen waren, um so mehr in Kriegszeiten, wenn es sich um Juden handelte. Dieselben wären gewiß nicht straflos ausgegangen, wenn konkrete Tatsachen der Beschuldigung zugrunde gelegen wären. Dasselbe gilt besonders von der Beschuldigung des Austauschen guter Münzen und der Ausfuhr derselben aus der Herrschaft oder gar aus dem Königreiche Böhmen, welch letzteres sogar mit dem Tode bestraft wurde30). Den Beschwerdeführenden handelte es sich eben bloß darum, die Neuhauser Juden durch allgemeine Beschuldigungen beim Grafen anzuschwärzen und ihn dadurch für die Schließung der jüdischen Läden und die Einschränkung des jüdischen Handels zu gewinnen. Da ähnliche Beschwerden über die jüdische Konkurrenz ihm schon in den früheren Jahren oft überreicht worden waren, beauftragte der Graf seinen Schloßhauptmann Ketzl, diese Angelegenheit zu untersuchen und ihm darüber Bericht zu erstatten. Dieser bestätigte in seinem Berichte die scharfe jüdische Konkurrenz, indem er erläuternd hinzufügte, daß, während die verarmten Neuhauser Bürger in dieser Kriegszeit nirgends Kredit finden, die Juden sich gegenseitig Kredit gewähren oder Kredit verschaffen. Daß ferner die Juden den Warentransport leichter und sicherer durchführen als die Christen, da sie sich hiezu nicht der Lastwagen auf den Straßen bedienen, wo die Transporte von den Soldaten überfallen und ausgeplündert werden, sondern die Waren etappenweise von einem Juden zum anderen in Packen und Ranzen auf verborgenen Pfaden befördern. Kein Wunder, daß man bei den Juden alles billiger kaufen kann; doch sei ihnen der hart erworbene Verdienst zu gönnen. Trotzdem glaubte Graf Slawata. den Bürgern beistehen zu müssen und so sandte er am 20. November 1624 aus Wien eine auch von der Gräfin Lucie unterschriebene Resolution in tschechischer Sprache40) an seinen Hauptmann Ketzl, worin es unter anderem heißt: „ ... Da es in vergangener Zeit von unseren Herren Vorfahren ewigen Andenkens niemals erlaubt wurde, daß die in Neuhaus wohnenden Juden frei und offen mit Allem Handel treiben und offene Läden halben, sondern ihnen nur erlaubt war, in ihren eigenen Häusern und nirgend sonst Messing, Draht, Blei, runde Glasscheiben zu verkaufen und das Glaserhandwerk auszuüben, so können wir sowohl aus den von den Handelsleuten, und 196