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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 200

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 200)
Language
German
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IRI
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beter und Schächter) der jüdischen Gemeinde, da, wie wir weiter sehen werden, der Ausschank des Koscherweines in Neuhaus in der Regel diesem als Nebeneinnahme überlassen wurde. Wahrscheinlich war diese Übertretung auch der Grund seiner Ausweisung aus der Stadt. Den Neuhauser Juden war es seit jeher verboten, ihre Waren in offenen Läden zu verkaufen. Sie durften ihren Handel nur auf den Märkten und in ihren Häusern treiben. Hierin schien eine Änderung einzutreten, als nach der Schlacht am Weißen Berge (8. November 1620) den Neuhauser Bürgern wegen ihrer utraquistischen Gesinnung und ihres rebellischen Verhaltens seit dem Kriegsausbruche am 27. September 1621 ihre sämtlichen Privilegien abgenommen und am 17. August 1622 als erloschen erklärt wurden38). Jetzt wagte .es, wahrscheinlich mit stillscwiegender Genehmigung des Schloßhauptmannes, der Jude Isak, einen Laden im Hause des Bürgers Kaplicky, zu eröffnen, worin er allerlei Waren verkaufte. Dasselbe tat sein Bruder Aron im Judengäßchen im .eigenen Hause. Die bei Wilhelm Slawata in Ungnade gefallenen Bürger, von denen zahlreiche wegen der Rebellion sich in Untersuchungshaft befanden, wagten es vorläufig nicht, gegen diese neue, den Handelsleuten unbequeme Konkurrenz irgendwelche Schritte zu unternehmen. Dies geschah erst im Jahre 1624, nachdem die reumütigen Bürger wieder katholisch geworden und ihren katholischen Glauben eifrig betätigt hatten. Sie wurden zwar vom Grafen noch immer nicht vollständig in Gnade aufgenommen, so daß ihnen ihre Priviligien trotz wiederholten untertänigsten Bitten erst im Jahre 1626 zurückgegeben wurden. Der Jude Isak, dem die feindselige Gesinnung der Neuhauser Handelsleute wohl bekannt war, mag Wind bekommen haben, daß dieselben beim Grafen Schritte gegen seinen offenen Laden zu unternehmen beabsichtigen. Er kam ihnen daher mit einer Bittschrift an den Grafen zuvor, worin er und seine Frau um die Erlaubnis baten, den Laden auch weiterhin offen halten! zu dürfen. Aber auch die Neuhauser Handelsieute und Krämer überreichten dem Grafen eine Petition, worin sie nicht nur um die Schließung der beiden jüdischen Läden baten, sondern auch die Neuhauser Judenschaft beschuldigten, daß sie fremde Juden in ihre Häuser aufnehme, mit denselben gemeinschaftliche Sache mache, deren Waren als eigene in der Stadt verkaufe, daß sie in die Häuser herumlaufe und die Lebensmittel verteuere. Daß sie das gute Geld eintausche und aus der Stadt und der Herrschaft, ja vielleicht aus dem Königreiche Böhmen ausführe, daß sie die Handelsleute und Krämer in ihrem Erwerb schädige, indem sie durch schlaue Kniffe (chytrymi 195

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