Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 196)
- Language
- German
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Adam starb im Herbst« des Jahres 1607. Trotz seiner langjährigen, vielseitigen Erwerbstätigkeit scheint er kein Vermögen zurückgelassen zu haben, da nach seinem Tode seine Gläubiger, die Neuhauser Bürger Georg Wolf und Julian Harlaka, mit denen er einen Prozeß führte, welcher bei seinem Tode noch nicht ausgetragen war, vor dem Stadtrate Beschwerde führten darüber, daß die Juden die besten Sachen von Adams Nachlasse fortschaffen, so daß dessen Gläubiger schließlich leer ausgehen würden. Hierauf wurden von den Söhnen Adams Josef, Lazar und Aron vor den Stadtrat zitiert, wo ihnen vorgehalten wurde, daß noch zu Lebzeiten Adams Lazar und Aron bei einer gerichtlichen Verhandlung die Erklärung abgegeben hatten, daß sie, falls der Vater mit dem Tod abgehen sollte, dessen Nachlaß Einschließlich zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung halten werden. Da die Vorgeladenen die Verschleppung von Adams Nachlaß in Abrede stellten, wurden Lazar und Aron in Haft genommen. Gezwungen mußten sie sich schließlich zur Erneuerung des von ihnen früher gegebenen Versprechens entschließen23). Dieser Vorfall hatte für Adams Söhne Markus und Lazar unangenehme Folgen. Als nämlich die Insolvenz des Adamschen Nachlasses in der Stadt bekannt wurde, wurden die Gläubiger der Brüder Markus und Lazar mißtrauisch, und an einem Oktobertage erschienen dieselben einer nach dem anderen im Stadtamte und machten ihre Rechtsansprüche auf das Vermögen der Schuldner geltend, die dann in das Buch der Rechtsansprüche eingetragen wurden24). Aus diesen Eintragungen gewinnen wir ein Bild der lebhaften Geschäftsverbindungen, welche die Neuhauser Juden mit den Neuhauser Bürgern am Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts unterhielten. Wir sehen daraus, daß die Juden bei den christlichen Bürgern verschuldet waren, die ihnen ihr Geld gewiß nicht aus purer Nächstenliebe, sondern wegen der besseren Verzinsung als Darlehen überließen. Die reichen Bürger verliehen ihr Geld auf Zinsen sowohl den Juden, als auch ihren christlichen Mitbürgern. In den im Neuhauser städtischen Archiv aufbewahrten drei Rechtsanspruchsbüchern, die vom Jahre 1349 bis 1617 reichen, sind hunderte Rechtsansprüche verzeichnet, welche reiche Neuhauser Bürger gegen ihre christlichen Mitbürger geltend machten, und zwar nicht nur kleine Beträge für gelieferte Waren der Kaufleute oder Handwerker, sondern auch größere Beträge, die als Zinsdarlehen verliehen worden waren. In diesen Büchern ist jedoch kein einziger Jude verzeichnet, welcher seinen Rechtsanspruch gegen Christen angemeldet hätte, da die Neuhauser Juden nur gelegentlich, und zwar nur auf Pfänder und Liegenschaften Geld zu verleihen pflegten. 191