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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 195

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 195)
Language
German
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IRI
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Adam in 6 Jahresraten per 2 Schocjt zurückzuzahlen, welcher Vergleich in dem städtischen Gedenkbuche eingetragen wurde20). Daß der Jude Adam im Neuhauser Schlösse aus- und einging und mit allen möglichen Dienstleistungen betraut wurde, geht daraus hervor, daß er sein Pferd zum Gebrauche für die Herrin nach Zlabings schickte, wofür er bloß die dem Kutscher als Wegzehrung gegebenen 6 Groschen in Rechnung stellte. Eine besondere Gunst erwies ihm Adam von Neuhaus dadurch, daß er ihm im Jahre 1581 die Erlaubnis erteilte, das an das Judengäßchen grenzende Haus der Brüder Knejsl für den Betrag von 335 Schock meiß. zu kaufen, obwohl Adam bereits ein Haus im Judengäßchen besaß. Es war dies eigentlich ein Hauserwerb für die jüdische Gemeinde, da ein Teil dieses Hauses als Betstube und Schule mit der Wohnung des Lehrers eingerichtet wurde. Die Bürgerschaft murrte wegen des Ueberganges dieses Bürgerhauses an einen Juden, doch mußte sie sich dem Willen des Herrn fügen und den Hauskauf grundbücherlich eintragen21), was die erste grundbücherliche Einschreibung eines jüdischen Hauses in der Stadt Neuhaus war. Im Jahre 1607 trat Adam in seiner letztwilligen Verfügung mit Bewilligung des neuen Besitzers der Neuhauser Herrschaft, Wilhelm Slawata und dessen Gattin Lucie, der Tochter Adams von Neuhaus, sein Haus an zwei von seinen fünf Söhnen, an Markus und Lazar, für denselben Betrag ab, den er selbst für das Haus bezahlt hatte, mit der Bedingung, daß, falls diese seine Söhne das Haus nicht behalten wollten, sie es einem oder zweien ihrer1 Brüder um denselben und keinen höheren Preis überlassen müßten. Sollte jedoch das Haus an Fremde verkauft werden müssen, so möge es zum Schätzungspreise verkauft und der Verkaufsschilling unter die am Leben sich befindlichen Brüder aufgeteilt werden. Schließlich verpflichtet Adam jeden künftigen jüdischen Besitzer dieses Hauses zur jährlichen Abgabe von 200 runden Glasscheiben an das St. Johannisspital in Neuhaus, wie es von der vorherigen Obrigkeit ihm, dem Adam, für ewige Zeiten als Abgabe auferlegt worden war. Diese letztwillige Verfügung des greisen Adam wurde auf Befehl der Obrigkeit in die Stadtbücher eingetragen22). Seit dem Jahre 1568 war Adam bis zu seinem Tode 40 Jahre lang Judenrichter.. Als solcher führte er am 15. April 1595 an die Obrigkeit einen Zentner Siegellack ä 2 böhmische Groschen per Pfund ab, welches, wie wir weiter sehen werden, die Neuhauser Judenschaft alljährlich an die Obrigkeit für die Tuchmacher zur Anfertigung von Tuchmarken liefern mußte. Auf der von Adam in hebräischen Lettern unterschriebenen Quittung sehen wir das von Adam gebrauchte Siegel mit dem Schild Davis und den Buchstaben A. G. (Adam Glas). Nach Adams Tod war sein Sohn Lazar Judenrichter und nach diesem dessen Bruder Markus. 190

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